EU-Parlament fordert Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips
Das Europäische Parlament hat eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip bei wichtigen Entscheidungen in der EU und erweiterte Kompetenzen der EU im Gesundheits- und Verteidigungsbereich gefordert. Die Abgeordneten legten damit am Donnerstag in Straßburg erste Vorschläge zu Änderungen der EU-Verträge vor. Sie riefen die Mitgliedstaaten dazu auf, das Verfahren für Änderungen in den EU-Verträgen einzuleiten.
Damit reagierte das EU-Parlament auf die Forderungen von Bürgervertretern. Bürgervertreter hatten den EU-Spitzen im Rahmen der sogenannten Zukunftskonferenz 300 Vorschläge für ein „besseres und demokratischeres Europa“ übergeben. Sie würden teils Vertragsänderungen nötig machen.
Dies gilt etwa für die Forderungen nach der Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip bei wichtigen Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten, den erweiterten Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich oder einem – von den Abgeordneten ebenfalls geforderten – Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für Gesetze.
Vertragsänderungen gelten aber als äußerst kompliziert und langwierig. Zudem pochen Länder wie Polen und Ungarn besonders im Bereich der Außenpolitik auf das Einstimmigkeitsprinzip, was ihnen de facto ein Vetorecht gibt.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Mitte Mai Änderungen der EU-Verträge zur Reform der Europäischen Union nicht ausgeschlossen, aber betont, dass die EU derzeit keine „kontroverse, zeit- und energieraubende Nabelschau zu institutionellen Fragen“ brauche. Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatten sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt.
Widerstand hatte es jedoch von 13 EU-Staaten gegeben. Unter anderem Bulgarien, Kroatien, Polen, Finnland und die Baltenstaaten sprachen sich gegen eine Änderung der EU-Verträge aus.
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