EU lässt Sanktionen gegen Lukaschenko-Regime auslaufen
Eine entsprechende Entscheidung trafen die Außenminister der EU-Staaten in Brüssel. Nur ein bestehendes Waffenembargo sowie Strafmaßnahmen gegen vier Weißrussen, die am Verschwinden von Regime-Gegnern beteiligt sein sollen, werden aufrechterhalten. Die EU hatte Einreiseverbote und Kontosperren verhängt, nachdem die weißrussische Polizei bei der Wahl 2010 gegen Demonstranten mit Schlagstöcken vorgegangen war.
Als einen Grund für die Lockerung der Sanktionen nennt die EU die bereits im vergangenen August erfolgte Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im vergangenen Herbst.
Es lohne sich in einer solchen Situation zu testen, wie viel Bereitschaft zum Entgegenkommen von weißrussischer Seite da sei, kommentierte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier. „Wir haben jetzt die Möglichkeit, dass die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Minsk wieder präsent sein kann. Wir haben die Möglichkeit, dass unterbrochene Menschenrechtsdialoge wieder aufgenommen werden können.“ Zudem verhandele die Bundesregierung bereits darüber, ob deutsche Stiftungen künftig wieder in Minsk arbeiten können, sagte Steinmeier.
Für Lukaschenko und 169 Gefolgsleute bedeutet die EU-Entscheidung, dass sie künftig nicht mehr auf einer EU-Liste mit Personen stehen, gegen die EU-Einreiseverbote verhängt sind. Zudem müssen die Personen keine Kontosperrungen mehr fürchten. Direkte Auswirkungen gibt es allerdings nicht.
Die Strafmaßnahmen waren bereits Ende Oktober kurz nach der friedlich verlaufenen Präsidentenwahl in Weißrussland vorläufig ausgesetzt worden. Internationale Wahlbeobachter kritisierten allerdings „ernste Probleme“ bei der Stimmenauszählung. Auch Menschenrechtler der Ex-Sowjetrepublik lehnen ein Auslaufen der Sanktionen ab. (dpa)
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