EU-Kommission will eigene Behörde gegen Geldwäsche schaffen
Die EU-Kommission will das Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung verbessern und dafür eine eigene europäische Aufsichtsbehörde schaffen. Brüssel stellte am Donnerstag einen sechsteiligen Aktionsplan vor, um „alle verbleibenden Schlupflöcher zu schließen und Schwachstellen in den EU-Regeln zu beseitigen“. Ziele seien „harmonisiertere und damit wirksamere“ Vorgaben, eine stärkere Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und eine bessere Überwachung auf EU-Ebene.
„Wir müssen schmutzigem Geld ein Ende setzen, das in unser Finanzsystem eindringt“, erklärte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis. Der Aktionsplan stärke die Abwehr gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Kommission will demnach alle Vorhaben „in den nächsten zwölf Monaten“ vorlegen.
Die Kommission setzt dabei insbesondere auf eine strengere Überwachung der Umsetzung von EU-Regeln in den Mitgliedstaaten. Sie hatte im Februar Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder eingeleitet, die bisherige Bestimmungen nicht umgesetzt haben. Den konkreten Vorschlag für die EU-Aufsichtsbehörde will die Kommission im ersten Quartal 2021 vorlegen.
Zudem sollen bisherige Regeln klarer gefasst werden, um unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedstaaten zu verhindern. Die Kommission will dabei auch einen „EU-Mechanismus“ schaffen, um den Austausch von Informationen über verdächtige Transaktionen und Aktivitäten zwischen den EU-Ländern zu erleichtern.
Weiterhin will die Behörde Leitlinien für die Zusammenarbeit staatlicher Stellen und der Privatwirtschaft im Kampf gegen Geldwäsche erstellen. Und schließlich soll das Auftreten der EU in internationalen Gremien und Organisationen gegen Geldwäsche einheitlicher werden.
Um das Vorhaben auf den Web zu bringen, startete die Kommission nun zunächst eine öffentliche Anhörung von Behörden, Interessenvertretern und Bürgern. Sie können sich bis zum 29. Juli zu dem Vorhaben äußern.
Auf internationaler Ebene änderte die Kommission auch ihre Kriterien für die Schwarze Liste von Drittstaaten, in denen es ein hohes Risiko von Geldwäsche gibt. Sie solle sich damit stärker an die internationale Anti-Geldwäsche-Einheit FATF anlehnen, hieß es.
Auf der EU-Liste befinden sich den Angaben zufolge künftig folgenden Länder: Bahamas, Barbados, Botsuana, Kambodscha, Ghana, Jamaika, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe. Von der Liste heruntergenommen wurden sechs Länder: Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Guyana, Laos, Sri Lanka und Tunesien.
Der Entscheidung muss neben dem Europaparlament auch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Dieser hatte einen ersten Vorschlag der Kommission für eine modifizierte Liste vor einem Jahr wegen der geplanten Aufnahme Saudi-Arabiens und mehrerer US-Gebiete abgelehnt.
Gelten soll die neue Liste nach ihrer Billigung nun ab dem 1. Oktober. Für gestrichene Länder gilt sie aber bereits 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. (afp)
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