EU-Abschiebeplan: Wer nicht kooperiert, soll mit Leistungskürzungen und Einreiseverbot rechnen

Nach offiziellen Zahlen verlässt nur etwa jeder fünfte Migrant, der zur Ausreise verpflichtet ist, die EU. Die EU-Kommission will das ändern. Dabei drohen auch Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber.
Titelbild
Zwei Männer werden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) im süddeutschen Ellwangen von einem maskierten Polizisten (C) abgeführt.Foto: Stefan Puchner/dpa/afp via Getty Images
Epoch Times11. März 2025

Die Europäische Kommission hat einen Plan für die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber vorgelegt.

Er sieht unter anderem vor, den Druck auf Migranten zu erhöhen, die nicht bei der Rückführung kooperieren, wie aus einem Verordnungsvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht. So drohen etwa Leistungskürzungen.

Außerdem soll die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden, um die Verfahren zu beschleunigen. EU-Staaten sollen zudem die Möglichkeit bekommen, abgelehnte Asylbewerber in speziellen Abschiebezentren außerhalb der EU unterzubringen.

Die Identität soll offenlegt werden

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Effizienz der Rückführungsverfahren zu steigern und in der gesamten EU vereinheitlichte Regeln zu schaffen. Nach Angaben der Kommission verlässt zurzeit nur etwa jeder fünfte Migrant, gegen den es eine Rückkehrentscheidung gibt, die EU. Die zentralen Elemente:

  • Verpflichtung zur Kooperation: Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört unter anderem, dass sie ihre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen – etwa der Kürzung von Leistungen oder einem längeren Einreiseverbot.
  • Verschärfte Maßnahmen bei Sicherheitsbedrohungen: Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.
  • Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen: Die Mitgliedstaaten sollen im Regelfall Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU gegenseitig anerkennen, um die Verfahren zu beschleunigen.
  • Rückkehrzentren: Abgelehnte Asylbewerber können in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden, um von dort aus der EU abgeschoben zu werden. Dabei müssen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.

Nach der Vorstellung des Gesetzesvorschlags durch die Brüsseler Behörde muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden. Die Reform gehört zu den zentralen Projekten der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte den Vorschlag aus Brüssel. „Wir brauchen ein effektives Rückkehrsystem auf europäischer Ebene. Dabei muss ein Schwerpunkt auf umfassenden Pflichten von Ausreisepflichtigen und Sanktionen im Fall ihrer Verletzung liegen“, sagte die SPD-Politikerin. Bürokratische Verfahren müssten vermieden werden (dpa/red)



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