EU-Kommission leitet wegen Abgasskandals Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission leitete gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien Vertragsverletzungsverfahren ein, weil diese Länder dem Volkswagen-Konzern für die Nutzung "illegaler Abschalteinrichtungen" keine Strafen auferlegt hätten, obwohl dies im nationalen Recht vorgesehen sei.
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Volkswaagen Logo.Foto: RONNY HARTMANN/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Dezember 2016

Die EU-Kommission hat wegen des Abgasskandals um Volkswagen und weitere Autobauer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Grund dafür sei, dass die Bundesrepublik entgegen nationalem Recht die Automobilhersteller nicht mit Strafen belegt habe, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Neben Deutschland wurden in der Angelegenheit auch gegen Luxemburg, Spanien, Großbritannien, Tschechien, Litauen und Griechenland Verfahren eingeleitet.

„Sich an das Gesetz zu halten, ist vor allen Dingen die Pflicht der Automobilhersteller“, sagte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska. „Aber die nationalen Behörden in der EU müssen dafür Sorge tragen, dass die Autohersteller das Gesetz auch tatsächlich einhalten.“ Die Kommissarin kündigte Vorschläge für eine „größere europäische Aufsicht“ an, um das „Zulassungssystem robuster zu machen“.

Die EU-Kommission leitete gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien Vertragsverletzungsverfahren ein, weil diese Länder dem Volkswagen-Konzern für die Nutzung „illegaler Abschalteinrichtungen“ keine Strafen auferlegt hätten, obwohl dies im nationalen Recht vorgesehen sei.

Darüber hinaus haben Deutschland und Großbritannien nach Auffassung der EU-Kommission EU-Recht verletzt, weil sie jeweils von ihren nationalen Behörden gesammelte technische Informationen zurückgehalten hätten. Konkret gehe es um „potenzielle Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe und anderer Autohersteller in ihren Staatsgebieten“, die beide Länder trotz gegenteiliger Aufforderung der Kommission zurückgehalten hätten.

Zusätzlich leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien, Litauen und Griechenland ein, weil diese es versäumt hätten, Strafsysteme in nationales Recht umzusetzen. Die betroffenen Länder haben nach dem ersten formalen Aufforderungsschreiben der Kommission zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. (afp)



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