EU-Kommission kritisiert Erdogans Aufruf zum Boykott französischer Produkte
Die EU-Kommission hat den Aufruf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zum Boykott französischer Produkte kritisiert. EU-Vereinbarungen mit der Türkei wie eine Zollunion sähen einen freien Handel mit Waren vor, sagte ein Sprecher am Dienstag. „Aufrufe zum Boykott von Produkten eines Mitgliedstaates stehen im Widerspruch zum Geist dieser Verpflichtungen.“ Sie würden den EU-Beitrittskandidaten Türkei „noch weiter von der Europäischen Union entfernen.“
Erdogan hatte die Türken am Montag aufgefordert, keine französischen Waren mehr zu kaufen. Hintergrund ist die Reaktion von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf die mutmaßlich islamistisch motivierte Ermordung eines Geschichtslehrers bei Paris, der seinen Schülern Karikaturen des Propheten Mohammed gezeigt hatte.
Erdogan warf Macron Islamfeindlichkeit vor
Macron hatte darauf strengere Kontrollen von Moscheen und anderen muslimischen Einrichtungen angekündigt. Zudem hatte er die Meinungsfreiheit betont und gesagt, in Frankreich werde es auch in Zukunft möglich sein, solche Karikaturen zu zeigen.
Die Äußerungen sorgten in vielen muslimischen Ländern für Empörung. Es kam zu Anti-Macron-Protesten und Boykott-Aufrufen gegen Frankreich. Erdogan warf Macron am Wochenende Islamfeindlichkeit vor und riet dem Präsidenten, seinen „Geisteszustand untersuchen“ zu lassen.
Die Türkei ist seit 1963 mit der EU über ein Assoziierungsabkommen verbunden. Seit 1995 gibt es auch eine Zollunion zwischen beiden Seiten. Zudem ist die Türkei seit 1999 auch EU-Beitrittskandidat. Die Beitrittsgespräche wurden aber wegen der Massenverhaftungen nach einem gescheiterten Militärputsch von 2016 in der Türkei de facto ausgesetzt.
Rat der Muslimischen Weisen will gegen „Charlie Hebdo“ juristisch vorgehen
Der Rat der Muslimischen Weisen, der seinen Sitz in Abu Dhabi hat, will gegen die in Frankreich erscheinende Satirezeitung „Charlie Hebdo“ und gegen „alle, die den Islam beleidigen“, juristische Schritte einleiten. Mit dieser Aufgabe solle ein Rat aus international tätigen Juristen beauftragt werden, teilte das Gremium in der Nacht zum Dienstag über eine Twitter-Nachricht der angesehenen islamischen wissenschaftlichen Institution Al Ashar in Kairo mit.
Im Rat der Muslimischen Weisen, in dem muslimische Würdenträger aus mehreren Ländern vertreten sind, hat der Große Imam von Al Ashar den Vorsitz. Die juristischen Schritte sollen den Angaben zufolge auf alle ausgeweitet werden, die die „heiligen Symbole“ des Islam verletzen. Die Meinungsfreiheit müsse dort ihre Grenzen finden, wo Religionen zum Spielball politischer Kräfte und von „Wahlkampfpropaganda“ würden, erklärte der Rat der Muslimischen Weisen.
Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der Erklärung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, sein Land werde das Recht zur Veröffentlichung von Karikaturen des muslimischen Propheten Mohammed nicht aufgeben. Macron hatte dies bei einer Trauerrede für den Geschichtslehrer Samuel Paty gesagt, der am 16. Oktober bei Paris von einem islamischen Extremisten enthauptet worden war. Paty hatte Mohammed-Karikaturen in seinen Unterricht zur Meinungsfreiheit einbezogen. Der Islam verbietet die Darstellung des Propheten.
Teheran bestellt nach Macrons Islam-Äußerungen französischen Botschaftsvertreter ein
Die iranische Regierung hat im Konflikt um die Islam-Äußerungen von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einen Vertreter der französischen Botschaft einbestellt. In dem Gespräch am Montag habe Teheran das „Beharren“ Frankreichs auf Veröffentlichung weiterer Mohammed-Karikaturen kritisiert, teilte das iranische Außenministerium am Dienstag mit. Das Verhalten der französischen Behörden sei „inakzeptabel“ und verletze „die Gefühle von Millionen Muslimen in Europa und der Welt“.
Der iranische Außenminister Mohammed Dschawad Sarif hatte bereits am Montag erklärt, Macrons Äußerungen heizten den Extremismus an. Die Beleidigung aller Muslime „wegen der abscheulichen Verbrechen dieser Extremisten“ sei ein „opportunistischer Missbrauch der Meinungsfreiheit“. (afp)
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