EU-Kommission empfiehlt Beitrittsverhandlungen mit Ukraine

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen sieht keine großen Hindernisse mehr für den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Jetzt sind die Regierungen in den EU-Ländern und in Kiew am Zug.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in Brüssel eine positive Bewertung der Reformfortschritte der Ukraine präsentieren.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in Brüssel eine positive Bewertung der Reformfortschritte der Ukraine präsentieren.Foto: Risto Bozovic/AP/dpa
Epoch Times8. November 2023

Die EU-Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Vor der ersten Gesprächsrunde soll das Land allerdings begonnene Reformen abschließen müssen. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen hervor.

Auf Grundlage neuer Bewertungen können zudem auch Moldau und eingeschränkt Bosnien-Herzegowina auf einen Start von EU-Beitrittsverhandlungen hoffen. Georgien sollte nach Ansicht der EU-Kommission den Status eines Beitrittskandidaten bekommen können. Dies ist der erste Schritt im Beitrittsprozess.

Sollten die Regierungen der EU-Staaten der Empfehlung der EU-Kommission zustimmen, könnten erstmals in der Geschichte der EU Beitrittsverhandlungen mit einem Land im Krieg geführt werden. Die Ukraine hatte am 28. Februar vergangenen Jahres kurz nach dem Beginn der russischen Invasion ihren Antrag auf Beitritt zur EU gestellt.

Sieben Kriterien

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten verliehen dem Land dann am 24. Juni 2022 den Kandidatenstatus. Gleichzeitig wurde damals vereinbart, dass über weitere Schritte erst dann entschieden werden soll, wenn sieben von der EU-Kommission empfohlene Kriterien erfüllt sind.

Bei ihnen geht es um eine stärkere Korruptionsbekämpfung – insbesondere auf hoher Ebene. Die EU fordert zudem, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.

EU-Staaten müssen einstimmig entscheiden

Ob die Empfehlungen der EU-Kommission umgesetzt werden, muss nun einstimmig von den EU-Staaten entschieden werden. Die Ukraine hofft, dass die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder bei ihrem letzten regulären Gipfeltreffen des Jahres am 14. und 15. Dezember ihre grundsätzliche Zustimmung für einen Start von Beitrittsverhandlungen geben.

Es gilt außerdem als ausgeschlossen, dass die Ukraine vor Kriegsende EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand von anderen EU-Staaten einfordern – die EU wäre offiziell Kriegspartei. (dpa/dl)



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