EU-Kommission berät über ihr Verfahren gegen Polen wegen Justizreform
Die Führung der Brüsseler Behörde berät ab dem Vormittag darüber, ob der neue Gesetzesrahmen für das polnische Verfassungsgericht mit EU-Standards vereinbar ist. Im Fall eines negativen Urteils dürfte das laufende Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in dem Mitgliedstaat mit einer konkreten Änderungsaufforderung auf die nächste Stufe gebracht werden.
Wenn Polen dann innerhalb einer gesetzten Frist immer noch nicht zufriedenstellend reagiert, könnte die Kommission vorschlagen, Artikel 7 der EU-Verträge anzuwenden. Dieser sieht bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der im EU-Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.
Die nationalkonservative polnische Regierung wollte die Brüsseler Kritik eigentlich mit einer Neufassung der umstrittenen Justizreform ausräumen. In der neuen Form des Gesetzes, das noch die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda benötigt, wurden allerdings Nachbesserungsvorschläge der Opposition und kritischer Juristen nicht berücksichtigt. Die EU-Kommission halte die Justizreform auch in ihrer überarbeiteten Form für bedenklich, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag in Brüssel.
(dpa)
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