EU-Grenzschutzbehörde Frontex plant Aufstockung auf 10.000 Beamte
In der Migrantenpolitik ist Europa heillos zerstritten. Nur beim stärkeren Schutz der Außengrenzen sind sich alle einig. Nach jahrelanger Vorbereitung haben die EU-Regierungen am Freitag den Ausbau der Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex zur Mammut-Behörde endgültig beschlossen. Sie soll bis zum Jahr 2027 rund 10.000 Grenzschützer bekommen und erhält nochmals erweiterte Eingriffsbefugnisse. Ein Überblick:
Was macht Frontex?
Frontex mit Sitz in Warschau ist seit 2004 für Grenzschutzfragen zuständig. Die Experten der Behörde erstellen Risikoanalysen und sorgen dafür, dass an allen Außengrenzen nach denselben Standards kontrolliert wird – auch im Kampf gegen Terrorismus oder gegen organisierte Kriminalität. In Ländern wie Griechenland unterstützen Frontex-Grenzschützer die Mitgliedstaaten bei der Überwachung.
Wieviel Personal hat die Behörde bisher?
Derzeit hat Frontex fast 700 feste Mitarbeiter. Angesichts der Migrantenkrise beschloss die EU schon 2016, diese Zahl bis 2020 auf 1000 Mitarbeiter zu erhöhen. Zudem bekam die Behörde einen Reservepool aus 1500 Beamten aus den Mitgliedstaaten, die bei Krisenfällen binnen Tagen an Brennpunkte an der Außengrenze geschickt werden können.
Warum soll Frontex weiter ausgebaut werden?
Die Migrantenkrise hat gezeigt, dass EU-Länder oft hoffnungslos überfordert waren, wenn große Zahlen von Migranten bei ihnen ankamen. Viele Migranten konnten deshalb ungehindert weiter in andere EU-Staaten wie Deutschland reisen. Die EU-Kommission schlug deshalb ursprünglich vor, bereits bis 2020 Frontex auf 10.000 Beamte aufzustocken. Dies scheiterte aber an den Mitgliedstaaten, die dies für zu teuer hielten und auf fehlendes ausgebildetes Personal verwiesen.
Wie erfolgt die Aufstockung auf 10.000 Beamte?
Nachdem die überarbeitete Frontex-Verordnung voraussichtlich bis Ende des Jahres in Kraft treten kann, soll bis 2027 schrittweise eine „ständige Reserve“ von 10.000 Grenzschützern entstehen. Sie bestehen aus festen Frontex-Mitarbeitern sowie langfristig (für zwei Jahre) und kurzfristig (ein Jahr) abgestellten Beamten der Mitgliedstaaten. Deutschland würde am Ende 1052 Beamte stellen.
Kann sich die Zahl der Grenzschützer noch ändern?
Ja. Anfang 2024 muss die EU-Kommission nochmals den tatsächlichen Bedarf überprüfen. Die künftige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will zudem davor nochmals einen Anlauf unternehmen, die Aufstockung auf 10.000 Beamte doch bis 2024 zu bewerkstelligen.
Wer bezahlt die neuen Beamten?
Die Kosten werden aus dem EU-Haushalt gedeckt. Die EU-Kommission hatte 2018 die Kosten für den Budgetzeitraum von 2021 bis 2027 mit 11,27 Milliarden Euro beziffert. Auf AFP-Anfrage konnte die Behörde keine neue Schätzung nennen. Fortan kann die Behörde auch eigene Ausrüstung für Einsätze kaufen oder leasen.
Darf Frontex gegen den Willen eines Mitgliedstaates eingreifen?
Ja. Bereits die Reform von 2016 gab Frontex neue Eingriffsbefugnisse. Bei akuter Gefahr für das Funktionieren des Schengenraums können die anderen Mitgliedstaaten beschließen, gegen den Willen einer Regierung Frontex-Beamte zu entsenden. Kooperiert das betreffende Land dann nicht, kann es de facto aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden, indem die anderen Staaten wieder Grenzkontrollen zu ihm einführen.
Wie unterstützt Frontex bei Abschiebungen?
Gleichfalls schon seit 2016 spielt Frontex eine größere Rolle bei Abschiebungen. Die Behörde kann seitdem auf eigene Initiative Abschiebeflüge organisieren, um abgelehnte Asylbewerber schneller in ihrer Herkunftsländer zurückzubringen. Bisher unterstützt Frontex rund zehn Prozent aller Rückführungen in der EU. Mit der wachsenden Zahl von Beamten soll dies gesteigert werden.
Können die Grenzschützer auch in Drittstaaten zum Einsatz kommen?
Ja, bisher war dies nur in EU-Nachbarländern möglich, etwa in Albanien. Durch die Reform wird dies nun generell auf Drittstaaten ausgeweitet. Für solche Missionen werden mit den betroffenen Regierungen „Statusvereinbarung“ zu den Befugnissen der Grenzschützer getroffen, die auch eine Beachtung von Grundrechten während der Einsätze sicherstellen soll. (afp)
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