EU-Gesetz gegen Abholzung: Union will Regeln für Unternehmen weiter abschwächen

Ein EU-Gesetz will den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, verbieten. Die Europäische Volkspartei setzt sich nun für eine Abschwächung der Regelungen ein.
Der Regenwald wird weiter zerstört.
Abholzung des Regenwaldes in Brasilien.Foto: epa efe Marcelo Sayao/EFE/dpa
Epoch Times7. November 2024

Im Streit um das EU-Gesetz gegen Abholzung will die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU/CSU die Regeln für Unternehmen weiter abschwächen. Zusätzlich zu einer bereits geplanten Verschiebung bis Ende 2025 reichte die Fraktion im Europaparlament weitere Änderungsanträge ein, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlagen. Den Forderungen zufolge sollen für zahlreiche Unternehmen und Länder nur noch stark vereinfachte Regeln gelten.

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mithilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen.

Verantwortung soll bei den Firmen bleiben

Die EVP will nun erreichen, dass die Verantwortung ausschließlich bei den Firmen liegt, die ein Produkt erstmals auf den Markt bringen. Für Händler wie Supermärkte würden die Vorschriften damit weitgehend wegfallen. „Dies wird unnötige bürokratische Belastungen und zusätzliche Kosten vermeiden“, heißt es zur Begründung.

Die Fraktion um CDU und CSU fordert zudem, zahlreiche Länder „ohne Risiko“ weitgehend von den neuen Regeln auszunehmen. Zu dieser Kategorie sollen demnach Staaten zählen, in denen der Waldbestand seit 1990 nicht geschrumpft ist und landesweite Gesetze zum Waldschutz „streng umgesetzt“ werden. Als weiteres Kriterium schlägt die EVP die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens vor.

Folgen für Deutschland

Deutschland würde damit automatisch in die Kategorie „ohne Risiko“ fallen. Bislang sind im Gesetz drei Stufen möglich, von niedrigem bis zu hohem Risiko. Für die Einstufung ist die Kommission zuständig, die bislang aber keine Liste vorgelegt hat. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte Brüssel deshalb kritisiert, er fürchtete durch die fehlende Einstufung eine „überbordende Bürokratie“ für deutsche Forstwirte.

Wegen der Kritik aus den EU-Ländern selbst und von internationalen Handelspartnern hatte die EU-Kommission im Oktober vorgeschlagen, die Vorschriften des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben: auf den 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und auf den 30. Juni 2026 für kleine und mittlere Firmen. Die EVP geht mit ihren Forderungen nun noch weiter und fordert eine Verschiebung um jeweils zwei Jahre.

Mit den Vorschlägen wolle die EVP „die Regelung auf eine leere Hülle reduzieren“, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Marie Toussaint, die in ihrer Fraktion für das Gesetz zuständig ist. Nun zeige sich, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit ihrem Vorschlag zur Verschiebung der Vorschriften „den Weg für die Zerstörung dieser Regelung frei gemacht“ habe.

Am Donnerstag wird abgestimmt

Die Abgeordneten im Europaparlament stimmen am kommenden Donnerstag über die von der Kommission vorgeschlagene Verschiebung und über die Änderungsanträge ab. Sollte sich die EVP mit mindestens einer ihrer Forderungen durchsetzen, wären weitere Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten nötig. Diese müssten abgeschlossen sein, bevor das Gesetz zum Jahresende in seiner ursprünglich Form in Kraft tritt. (afp/red)



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