EU-Gericht stärkt Instrument der Europäischen Bürgerinitiative
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gestärkt, mit der EU-Bürger die Kommission zu neuen Gesetzen auffordern können.
Lehnt die Kommission eine solche Initiative ab, muss sie dies genau und auf die einzelnen Vorschläge bezogen begründen, wie das EuG am Freitag in Luxemburg entschied. Damit bekommt eine Initiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten eine neue Chance, an der unter anderem Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) beteiligt ist. (Az: T-646/13)
Für eine Europäische Bürgerinitiative müssen sich mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten in einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Zunächst entscheidet die EU-Kommission über die Registrierung der Initiative.
Danach haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, mindestens eine Millionen Unterschriften zu sammeln. Gelingt dies, können die Organisatoren ihr Projekt vor der Kommission und im EU-Parlament vorstellen. Die EU-Kommission muss in einer formellen Antwort erklären, welche Maßnahmen sie vorschlägt. Zur Umsetzung der Initiative ist sie aber nicht verpflichtet.
2013 legten Bürger aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Österreich und Rumänien eine Bürgerinitiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten vor – „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“. Unter den Initiatoren ist Anke Spoorendonk, deutsch-dänische Politikerin des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) und Justizministerin in Kiel.
Die Bürgerinitiative will unter anderem erreichen, dass die EU den Minderheitenschutz bei der Vergabe von Fördermitteln besser berücksichtigt. So sollen die Förderprogramme auch auf kleinere Regionen zugeschnitten werden, damit auch Regionen mit sprachlichen Minderheiten eine Chance haben. Auch soll es konkrete EU-Projekte zur Förderung der Gleichbehandlung nationaler Minderheiten geben.
Die EU-Kommission lehnte eine Registrierung der Bürgerinitiative ab. Ihre Vorschläge seien teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar. Diese Entscheidung erklärte das EuG nun für nichtig. Die Begründung sei „offensichtlich unzureichend“.
Die Kommission hätte angeben müssen, welche Maßnahmen sie aus welchen Gründen ablehnt. Denn nur dann könne der Bürgerausschuss die Ablehnung prüfen, um dann rechtlich dagegen vorzugehen oder eine neue Initiative einzubringen.
Nach dem Luxemburger Urteil muss die EU-Kommission nun neu über die Registrierung der Bürgerinitiative entscheiden. Sie kann zunächst aber auch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (afp)
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