EU-Gericht erleichtert Ablehnung von Asylbewerbern mit Terrorverbindungen

"Ein Asylantrag kann zurückgewiesen werden, wenn sich der Antragsteller an den Aktivitäten eines terroristischen Netzwerks beteiligt hat", urteilten die Richter am Europäische Gerichtshof (EuGH).
Titelbild
Islamisten in Syrien.Foto: MAHMOUD TAHA/AFP/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Abweisung der Asylanträge von Flüchtlingen erleichtert, die sich für terroristische Gruppierungen engagiert haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Antragssteller lediglich logistisch tätig gewesen sei, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg ergangenen Urteil. Die Richter wiesen damit die Klage eines Marokkaners zurück, der in Belgien wegen Terrorunterstützung verurteilt worden war, die Ablehnung seines Asylantrags aber nicht hinnehmen wollte.

„Ein Asylantrag kann zurückgewiesen werden, wenn sich der Antragsteller an den Aktivitäten eines terroristischen Netzwerks beteiligt hat“, urteilten die Luxemburger Richter. „Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller persönlich terroristische Akte verübt hat oder zu solchen Akten angestiftet hat oder an ihrer Ausführung mitgewirkt hat.“

Der Marokkaner Mostafa Lounani hatte die Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags damit begründet, dass er in seiner Heimat als radikaler Dschihadist eingestuft würde und Verfolgung zu befürchten hätte.

Ein belgisches Gericht hatte Lounani zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er eine Zelle der radikalen marokkanischen Gruppierung „Islamische Kampfgruppe“ bei der Fälschung von Pässen unterstützt hatte. Mit den gefälschten Pässen sollte Dschihadisten die Reise zum Kampf in den Irak erleichtert werden.

Die Luxemburger Richter nannten in ihrem Urteil eine Reihe von Gründen, welche die Abweisung eines Asylantrags rechtfertigten – etwa die Rekrutierung von Aktivisten für Terrororganisationen, organisatorische Aktivitäten oder den Transport von Attentätern zum Tatort. (afp)



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