EU fordert für 2019: Arbeitsbehörde gründen und EU-Sozialversicherungsnummer einführen

Die EU-Kommission will 2019 eine "Europäische Arbeitsbehörde" gründen und zeitnah eine einheitliche "Europäische Sozialversicherungsnummer" (ähnlich der IBAN im Bankbereich) einführen.
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Eine Baustelle vor dem Haus der EU-Kommission, 2015, Brüssel.Foto: EMMANUEL DUNAND/AFP/Getty Images
Epoch Times11. März 2018

Die EU-Kommission in Brüssel fordert, bereits im kommenden Jahr eine „Europäische Arbeitsbehörde (ELA-European Labour Authority)“ zu gründen.

Schon am kommenden Dienstag will die Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag machen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf hohe informierte Kreise der Europäischen Kommission.

Die neue Behörde soll demnach den Status einer EU-Agentur erhalten und ebenso wie die EU-Bankenaufsichtsbehörde etwa 150 Mitarbeiter haben.

Ziel der neuen Einrichtung ist, die EU-weiten Gesetze für entsandte Arbeitnehmer, wie die Entsenderichtlinie, vollständig durchzusetzen und alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Europäische Arbeitsbehörde soll Arbeit in einem anderen Land einfacher machen

Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte der „Welt am Sonntag“: „In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die im EU-Ausland leben oder arbeiten, auf 17 Millionen verdoppelt. Wir müssen damit Schritt halten und dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden.“

Darum werde man den Aufbau einer Europäische Arbeitsbehörde vorschlagen, sagte die Kommissarin aus Belgien.

Thyssen weiter: „Die Europäische Arbeitsbehörde wird das Leben der Menschen einfacher machen, wenn sie eine neue Arbeit in einem anderen Mitgliedsland beginnen. Und sie wird den Behörden helfen, besser zusammenzuarbeiten, so dass alle Seiten die bestehenden Gesetze durchsetzen können – dazu gehört auch die Möglichkeit, Arbeitsplatzinspektionen durchzuführen“.

Bei solchen Inspektionen soll laut EU-Kommission gemeinsam von ELA-Mitarbeitern und nationalen Behörden geprüft werden, ob beispielsweise Mindestlohn und Sozialstandards eingehalten werden.

Die neue EU-Agentur soll aber auch über europaweite Job-und Lehrstellenangebote informieren.

Einführung einer „Europäische Sozialversicherungsnummer“

Laut Thyssen soll zeitnah auch eine einheitliche „Europäische Sozialversicherungsnummer“ (ESSN-European Social Security Number) eingeführt werden:

Sie wird ähnlich sein wie die IBAN-Nummer im Bankensektor. Sie soll nationale Systeme nicht ersetzen, sondern Arbeitnehmern und Touristen helfen, im Ausland beispielsweise leichter Zugang zu medizinischen Leistungen zu erhalten.“

Die Nummer soll es Behörden und Dienstleistern im europäischen Ausland ermöglichen, möglichst schnell auf digitalem Weg Informationen über den Sozialversicherungsstatus einer Person in ihrem Heimatland zu erhalten, berichtet die „Welt am Sonntag“ weiter.

Konkret geht es dabei aber nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um erworbene Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

„Die Europäische Sozialversicherungsnummer ist auch hilfreich für die Behörden, um Betrug oder Missbrauch zu verhindern“, sagte Thyssen dazu. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag machen. (dts)



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