Es geht um die UNRWA: Deutschland der Beihilfe zum Völkermord beschuldigt
Vor der zweitägigen Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hat Deutschland angekündigt, die von Nicaragua vorgebrachten Anschuldigungen eines mutmaßlichen Völkerrechtsverstoßes im Gazastreifen widerlegen zu wollen.
„Wir werden unsere Rechtsauffassung am morgigen Dienstag vor dem IGH darlegen“, erklärte das Auswärtige Amt am Montag im Onlinedienst X. „Unser Völkerrechtsteam wird zu erwartenden Anschuldigungen dann morgen Vorwurf für Vorwurf im Detail widerlegen.“
Heute spricht Nicaragua, am 9. April Deutschland
In dem Fall wirft Nicaragua Deutschland vor, mit seinem Zahlungsstopp an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) einen Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen.
Nicaragua will zunächst im Eilverfahren erreichen, dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen muss. Außerdem sollen die Richter anordnen, dass die Deutschland die Unterstützung des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge UNRWA im Gazastreifen wieder aufnimmt.
Nicaragua argumentiert, dass Deutschland durch „politische, finanzielle und militärische Unterstützung“ Israels und durch Aussetzung der Mittel für UNRWA einen Genozid ermöglicht und seiner Pflicht nicht nachkommt, Völkermord zu verhindern.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Den Haager Gerichts fordert das zentralamerikanische Land die Verhängung von fünf Sofortmaßnahmen, darunter den Stopp von Waffenlieferungen und anderer Unterstützung durch Berlin an Israel.
„Durch die Lieferung von militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das UNRWA (…) leistet Deutschland Beihilfe zum Völkermord“, heißt es in dem 43-seitigen Antrag. Nicaragua fordert das UN-Gericht zudem auf, Deutschland anzuweisen, die Aussetzung der Finanzierung des UN-Palästinenserhilfswerks rückgängig zu machen.
Am Montag wird zunächst Nicaragua seine Argumente darlegen, die Vertreter Deutschlands werden dann am Dienstag darauf reagieren. Eine Entscheidung wird in etwa zwei Wochen erwartet. Diese Entscheidungen sind bindend.
Beide Staaten sind zwar nicht direkt am Krieg beteiligt, aber haben die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, Taten von Völkermord zu verhindern.
Zahlungen an UNRWA ausgesetzt
Deutschland setzte im Januar seine Zahlungen an das UNRWA aust. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter seien in den beispiellosen Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.
Deutschland hat den Vorwürfen bereits klar widersprochen. Auch Israel weist jeglichen Verstoß gegen die Völkermord-Konvention entschieden zurück und beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober.
Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.
Im Dezember hatte Südafrika vor dem IGH gegen Israel den Vorwurfs eines Völkermords im Gazastreifen erhoben. (afp)
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