Erster juristischer Rückschlag für neuen Einreisebann von US-Präsident Trump

Trumps Dekret zum Einreiseverbot für Bürger aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien erhielt einen ersten juristischen Rückschlag: Ein syrischer Flüchtling, dem in den USA bereits Asyl gewährt wurde, darf seine Frau und sein Kind zu sich in die USA holen.
Epoch Times11. März 2017

Der von US-Präsident Donald Trump verfügte neue Einreisebann erhält einen ersten juristischen Rückschlag: Bezirksrichter William Conley aus dem US-Bundesstaat Wisconsin erließ am Freitag (Ortszeit) eine einstweilige Verfügung gegen ein Einreiseverbot für die Frau und das Kind eines syrischen Flüchtlings, dem in den USA bereits Asyl gewährt wurde. Zur Begründung erklärte der Richter, bei Umsetzung des Trump-Erlasses drohe dem Kläger „nicht wieder gut zu machendes Leid“.

Der Mann entschied sich, anonym zu bleiben. Seine beiden Angehörigen leben in der vom Krieg verwüsteten nordsyrischen Stadt Aleppo. Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil gegen Trumps neue Einreiseverbote. Der Richter setzte für den 21. März eine Anhörung fest.

Zuvor hatten mehrere US-Bundesstaaten angekündigt, gegen Trumps neuen Erlass juristisch vorzugehen. Der Generalstaatsanwalt des Westküstenstaates Washington, Bob Ferguson, kündigte einen Antrag an, wonach die richterliche Verfügung vom Februar gegen Trumps erstes Dekret auch auf den zweiten Erlass angewendet werden soll.

Die Bundesstaaten Maryland, Massachusetts, Minnesota, New York und Oregon schlossen sich dem Antrag an. Hawaii hatte eine eigene Klage eingereicht. Dazu wurde eine Anhörung für kommenden Mittwoch angesetzt – einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten des Dekrets.

Der Bundesrichter James Robart aus Seattle im Bundesstaat Washington hatte aufgrund der Klagen von Washington und Minnesota Trumps ersten Erlass mit pauschalen Einreiseverboten für Flüchtlinge sowie Bürger mehrheitlich muslimischer Staaten im Februar landesweit vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Bundesberufungsgericht hatte das Urteil später bestätigt.

Jetzt lehnte es Richter Robart ab, seine Verfügung zum ersten Dekret auf den zweiten, veränderten Erlass zu übertragen. Zumindest einer der Antragsteller müsse zusätzliche Unterlagen einreichen und sich darin auf Trumps überarbeitetes Dekret beziehen.

Auch die größte US-Bürgerrechtsorganisation geht juristisch gegen Trumps neuen Einreisebann für Bürger aus sechs muslimischen Staaten vor. Die American Civil Liberties Union (ACLU) legte im Namen mehrerer Flüchtlingshilfsorganisationen Beschwerde gegen Trumps Dekret ein. „Das grundlegende Problem des Muslim-Banns wird nicht dadurch gelöst, dass man eine neue Schicht Farbe darüberstreicht“, erklärte Omar Jadwat von ACLU.

Die US-Verfassung verbiete jegliche Diskriminierung aus religiösen Gründen, betonte Jadwat. Trump verletze diese Grundregel mit seinem Vorgehen. Die Bürgerrechtler fordern eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret. Bundesrichter Theodore Chuang aus Maryland setzte – ebenfalls für kommenden Mittwoch – eine Anhörung zu dem Fall an.

Trump hatte am Montag eine neue Anordnung unterzeichnet. Sie ist im Vergleich zum ersten Dekret leicht abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert. Der Präsident bezeichnet die Einreiseverbote als notwendige Schutzmaßnahme gegen die Terrorgefahr.

Trumps neuer Erlass verbietet Bürgern aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien für 90 Tage die Einreise in die USA. Der Irak, der noch im ersten Dekret stand, ist aus der Liste gestrichen. Für Flüchtlinge soll weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten. Einziger Unterschied ist, dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt.

Unterdessen forderte Justizminister Jeff Sessions 46 Bundesanwälte zum Rücktritt auf, die während der Amtszeit des vorherigen US-Präsidenten Barack Obama ernannt worden waren. Damit solle ein „einheitlicher Übergang“ ermöglicht werden, erklärte seine Sprecherin. Der Chef der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, beklagte, dass durch die Massenentlassung laufende Gerichts- und Ermittlungsverfahren behindert würden. (afp)



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