Versuch der PKK-Finanzierung: Erste Verurteilung nach Anti-Terror-Gesetz
Erstmals ist in Schweden ein Angeklagter wegen versuchter Finanzierung der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verurteilt worden. Ein Gericht in Stockholm verhängte am Donnerstag gegen den Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Neben „versuchter Terrorismusfinanzierung“ wurde der Mann wegen eines Erpressungsversuchs und Verstoßes gegen die Schusswaffengesetze verurteilt, wie Richter Mans Wigen mitteilte.
Der Kurde war im Januar festgenommen worden, nachdem er Drohungen ausgesprochen und vor einem Stockholmer Restaurant eine Waffe abgefeuert hatte. Laut der Anklageschrift, die sich auch auf Informationen deutscher und französischer Geheimdienste beruft, soll der Mann in Kontakt zu direkten Geldgebern der PKK gestanden haben.
Schwedens Bestrebungen für eine NATO-Aufnahme
Der Prozess fand vor dem Hintergrund des schwedischen Bestrebens nach Aufnahme in die NATO statt. Der Beitrittsantrag wird bislang von der Türkei – ebenso wie von Ungarn – blockiert. Die Türkei wirft Schweden vor, ein Zufluchtsort für „Terroristen“ zu sein, womit vor allem PKK-Mitglieder gemeint sind.
An diesem Donnerstag verhandelten die Außenminister Schwedens und der Türkei im NATO-Hauptquartier in Brüssel über das schwedische NATO-Beitrittsgesuch. In der kommenden Woche findet in der litauischen Hauptstadt Vilnius ein NATO-Gipfel statt. Die Regierung in Stockholm hofft, dass dort der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan seinen Widerstand gegen Schwedens Aufnahme in die Militärallianz aufgibt.
Schweden hatte im vergangenen Jahr sein Anti-Terror-Gesetz verschärft und es damit unter anderem leichter gemacht, die Finanzierung von als „terroristisch“ eingestuften Organisationen zu verfolgen. Es war nun das erste Mal, dass dieses Gesetz auf einen mutmaßlichen Unterstützer der PKK angewendet wurde.
(afp/red)
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