Ermittlungen gegen Macron – Präsident sagt: „Ich habe nichts zu befürchten.“
Macron fühlt sich nicht angesprochen durch Ermittlungen zur Rolle von Beraterfirmen in seinem Präsidentschaftswahlkampf. Nach Bekanntgabe der eingeleiteten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft reagierte er unbesorgt: „Ich habe nichts zu befürchten, (…) und ich denke nicht, dass ich im Zentrum der Ermittlungen stehe“, sagte Macron vergangenen Freitag in Dijon.
Laut Macron sei seine Wahlkampfabrechnung von 2017 bereits geprüft und genehmigt, die von 2022 momentan in Bearbeitung. Derzeit mache die Justiz nur ihre Arbeit, was laut dem Präsidenten nichts Außergewöhnliches sei. Die Frage, ob Beraterfirmen unentgeltlich für seinen Wahlkampf gearbeitet hätten, verneinte er.
Vor Kurzem hatte die Finanzstaatsanwaltschaft unter anderem bekannt gegeben, dass sie zum Einsatz von Beraterfirmen während der Präsidentschaftswahlkämpfe 2017 und 2022 ermittele. Es handle sich unter anderem um den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampfabrechnung als auch um den Verdacht der Begünstigung.
Staatliche Ausgaben für Beraterfirmen haben sich seit 2018 verdoppelt
Dabei reagierte die Staatsanwaltschaft auf Berichte in französischen Medien. Sie erwähnte aber nicht explizit, um wessen Wahlkampf und welche Beraterfirmen es gehe. Zuvor hatte die Zeitung „Le Parisien“ berichtet, dass Präsident Emmanuel Macron wegen möglicher illegaler Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs im Visier der Justiz sei.
Während der Präsidentschaftswahl-Kampagne 2022 ist dem Senat aufgefallen, dass sich die staatlichen Ausgaben mit Beraterfirmen zwischen 2018 und 2021 verdoppelt haben. Im Jahr 2021 sei bei diesen Verträgen ein Gesamtwert in Rekordhöhe von mehr als einer Milliarde Euro erreicht worden. Zum Vergleich: 2018 betrug das Volumen noch 379,1 Millionen Euro. Genannt wurde unter anderem das weltweit größte Beraterbüro McKinsey.
Jetzt sollen drei zuständige Richter untersuchen, ob private Beraterbüros auf verdeckte Weise Kandidaten unterstützt und später dafür Aufträge der gewählten Kandidaten erhalten haben. Da für die Finanzierung des Wahlkampfes bestimmte Geldsummen festgelegt sind, wäre diese Vorgehensweise illegal – sollten die Vorwürfe bestätigt werden.
Bereits im April dementierte Macron Korruptionsvorwürfe
Laut Medienberichten hatten einige Berater von McKinsey 2017 unentgeltlich für den Wahlkampf von Macron gearbeitet. Insbesondere während der Corona-Pandemie war McKinsey sehr intensiv für die Regierung im Einsatz.
Der Senatsbericht verwies auch darauf, dass McKinsey zwischen 2011 und 2020 keine Körperschaftssteuer in Frankreich gezahlt habe. Das Unternehmen wies die Vorwürfe aber zurück. Auch Macron war schon im April während des Präsidentschaftswahlkampfes zu diesen umstrittenen Aufträgen befragt worden. Er dementierte jedoch jeglichen Verdacht der Manipulation und erklärte, bei allen Expertisen seien die Regeln für die Ausschreibung öffentlicher Verträge eingehalten worden. Die Justiz ermittle völlig unabhängig. Vergangenen Mai war der Firmensitz von McKinsey in Paris durchsucht worden.
Macron ist wegen der Immunität des Amtes vor juristischen Verfahren geschützt. Erst nach Ende seiner Amtszeit 2027 kann er zu den Vorwürfen befragt werden. Die Ex-Präsidenten Jacques Chirac und Nicolas Sarkozy wurden nach Ablauf ihrer Amtszeit wegen Korruption verurteilt.
(il/app)
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