Eritreer klagt vor EU-Gerichtshof – Druck auf Asylbörde steigt

Asylbewerber sollen sich in Zukunft auf eine Dreimonatsfrist bei Überstellungen innerhalb der EU berufen können, was den Druck auf das Bundesamt für Flüchtlinge erheblich steigert. Ein Eritreer hatte, nachdem er von Italien nach Deutschland eingewandert war, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das BAMF geklagt, dieses habe die Frist für ein Aufnahmegesuch versäumt, und bekam Recht.
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Symbolbild.Foto: Joe Raedle/Getty Images
Von 21. Juni 2017

Bislang war das Flüchtlingsabkommen nach der Dublin-III-Verordnung eine Regelung zwischen Staaten. Nun aber berief sich ein Flüchtling auf eine Frist in dem Vertragstext und bekam von einer EU-Gutachterin Recht. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war man der Annahme, Flüchtlinge könnten sich grundsätzlich nicht auf die Regelungen des Dubliner Abkommens berufen. Dies berichtet die „Welt“.

Erheblicher Druck auf BAMF – noch kürzere Bearbeitungfristen

So erläutert Generalanwältin Sharpston, die Dublin-III-Verordnung sei mittlerweile „kein rein zwischenstaatlicher Mechanismus mehr“. Deswegen sollten sich auch Asylbewerber aus Gründen des Rechtsschutzes auf die Verordnung berufen können. Trotz der schwierigen Lage bei der Behörde dürfe der Rechtsschutz nicht geschmälert werden.

Die Generalanwältin erkannte zwar an, dass die Flüchtlingskrise zwischen 2015 und 2016 die Mitgliedstaaten in eine schwierige Lage gebracht habe. Dies könne jedoch keine Rechtfertigung dafür sein, den gerichtlichen Rechtsschutz zu schmälern, heißt es in ihren Anträgen.

Der Druck auf die Behörde dürfte jedenfalls nach diesem Vorstoß erheblich sein, da Anträge in noch kürzeren Fristen bearbeitet werden müssen.

Eritreer kam über Italien nach Deutschland

Ein Flüchtling aus Eritrea war im September 2015 über Italien nach Deutschland gekommen und beantragte formlos Asyl. Im Juli 2016 folgte der förmliche Antrag.

Als die Behörden nach einem späteren Abgleich der Fingerabdrücke feststellten, dass der Mann schon einmal in Italien registriert war, wurde am 19. August 2016 ein sogenanntes Übernahmegesuch für den Flüchtling gestellt. Zu spät, wie der Mann aus Eritrea im Dublin-Vertragstext herausfand. (dk)



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