Erdogan: Justiz-Säuberung auf dem Weg zum Sultanat?
Das Parlament in Ankara bestätigte Ende letzter Woche den Gesetzesentwurf der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP zur Justizreform, die größte Oppositionspartei, die kemalistische CHP, legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Auch der Chef der türkischen Richtergewerkschaft Yargiclar, Mustafa Karadag, warf Erdogan vor, dass er damit die Justiz unter seine Kontrolle bringen wolle. Karadag sagte der DPA am Samstag per Telefon: "Die Änderungen sind zudem verfassungswidrig", meldete der österreichische "Standard".
Justiz-Säuberung nach Erdogans Wünschen?
Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Streichungen von Richterstellen und gibt Erdogan die Macht, ein Viertel der Richter persönlich ernennen zu können.
Die Änderung betrifft die beiden höchsten Gerichte des Landes: Der Kassationshof ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren und das höchste ordentliche Gericht. Hier soll die Zahl der Mitglieder von 516 auf 310 gekürzt werden.
Weiterhin betroffen ist der türkische Staatsrat, eine Art Verwaltungsgerichtshof. Hier sollen die Richterstellen von 176 auf 116 verringert werden.
Diese Zahlen wurden auch von Karadag bestätigt.
Faktische Aufhebung der Unabhängigkeit der Justiz
Nach Inkrafttreten des Gesetzes per Veröffentlichung im Amtsblatt, verlieren die Mitglieder der Gerichte ihre Posten. Lediglich die Führungsriege bleibt bestehen.
Im Fall des Staatsrats besetzt dann Erdogan ein Viertel der Stellen persönlich, die restlichen Dreiviertel werden vom Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) per Neuwahl gewählt. Doch dieser sei laut dem Gewerkschaftschef der Richter in Regierungshand, so Karadag.
Bereits in 2014 versuchte Erdogan, mit Hilfe des HSYK, mehr Kontrolle über die Justiz zu gewinnen. Damals wurde die Gesetzesänderung teilweise durch das türkische Verfassungsgericht annulliert. (sm)
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