Entschädigungszahlungen von 1,9 Milliarden Euro: Europarat ermahnt Moskau zur Umsetzung des Jukos-Urteils

Der Europarat hat Russland abermals aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Entschädigung der ehemaligen Aktionäre des zerschlagenen Ölkonzerns Jukos umzusetzen.
Epoch Times10. März 2017

Der Europarat hat Russland abermals aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Entschädigung der ehemaligen Aktionäre des zerschlagenen Ölkonzerns Jukos umzusetzen. Russland habe sich verpflichtet, den Urteilen des EGMR Folge zu leisten, stellte das Ministerkomitee der paneuropäischen Länderorganisation am Freitag in Straßburg in einer Erklärung fest. Diese Verpflichtung sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 36) verankert und gelte uneingeschränkt.

Das auf Botschafterebene tagende Komitee forderte die russische Regierung zur Zusammenarbeit und zum Dialog mit dem Europarat auf. Dazu gehöre, dass Moskau den Europarat über „alle geeigneten Schritte hin zu einer Lösung“ informiert. Das Komitee werde sich „spätestens“ im September erneut mit der Frage befassen. Der Europarat hatte Moskau bereits mehrfach ermahnt, einen Zeitplan für die Zahlung der Entschädigungszahlungen vorzulegen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den russischen Staat am 31. Juli 2014 zur Zahlung einer Rekord-Entschädigung von 1,9 Milliarden Euro an die früheren Jukos-Aktionäre verurteilt. Das Gericht stellte Unregelmäßigkeiten bei der staatlichen Zerschlagung des Konzerns im Jahr 2000 fest, der mehrheitlich dem Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski gehört hatte. Dadurch sei das Grundrecht der Aktionäre auf Schutz ihres Eigentums verletzt worden.

Dieses Urteil erklärte das russische Verfassungsgericht am 19. Januar für ungültig. Der Straßburger Richterspruch müsse nicht umgesetzt werden, da er die Prinzipien der russischen Verfassung verletzte, urteilten die Verfassungsrichter. Sie beriefen sich dabei auf ein Gesetz, welches das russische Parlament Ende 2015 – also nach dem Entschädigungsurteil – verabschiedet hatte. Das Gesetz schreibt fest, dass die Prinzipien der russischen Verfassung grundsätzlich Vorrang vor den Urteilen internationaler Gerichte hätten.

Russland gehört  seit Februar 1996 dem Europarat an. Die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Umsetzung der Straßburger Urteile sind eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in der paneuropäischen Organisation, der 47 Staaten angehören. Grundsätzlich kann der Europarat einen Staat ausschließen, der seine Verpflichtungen dauerhaft missachtet. Bisher hat die Länderorganisation in ihrer über 60-jährigen Geschichte von dieser Sanktion aber noch nie Gebrauch gemacht. (afp)



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