Elon Musk: „Alle Plattformen haben Angebot der EU akzeptiert – außer X“

Hat die EU den großen Social-Media-Konzernen aus den USA ein „Angebot, das sie nicht ausschlagen können“, unterbreitet? Dies behauptet X-Eigentümer Elon Musk. Alle anderen hätten eine Anpassung an die Zensurregeln aus Brüssel gegen Verzicht auf Bußgeld akzeptiert – X nicht.
Die Umstellung von Twitter auf X geht weiter.
Die EU-Kommission wirft dem Kurznachrichtendienst X Verstöße gegen den Digital Service Act (DSA) vor.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von 13. Juli 2024

Schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission hat der Eigentümer von X, Elon Musk, auf seiner eigenen Plattform erhoben. Brüssel soll demnach den großen US-amerikanischen Social-Media-Plattformen angeboten haben, sich stillschweigend den Zensurforderungen auf Grundlage des „Digital Service Acts“ (DSA) zu unterwerfen. Im Gegenzug würden anhängige Verfahren wegen des Verstoßes gegen dessen Vorgaben eingestellt.

Beitrag von Musk: „Alle Plattformen haben Angebot der EU akzeptiert – außer X“

Musk erklärte in seinem am Samstag, 13. Juli, veröffentlichten Post zudem, alle Plattformen hätten den vorgeschlagenen Deal akzeptiert – mit Ausnahme von X.

Anlass des Beitrags war ein Beitrag der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag auf X. In diesem hatte sie verkündet, dass der Kurznachrichtendienst als erste Plattform seit Einführung des DSA „vorläufige Feststellungen“ übermittelt. Diesen zufolge verstoße X in Bereichen gegen das Gesetz über digitale Dienste.

Die Einschätzung beruhe auf der Grundlage einer eingehenden Untersuchung, so Vestager. Diese habe unter anderem „die Analyse interner Unternehmensunterlagen, Befragungen von Sachverständigen und die Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste“ umfasst. X solle nun eine Gelegenheit zur Akteneinsicht und Gegenäußerung erhalten.

Brüssel drohte bereits im Oktober des Vorjahres erstmals Schritte an

Im Oktober des Vorjahres hatte Digitalkommissar Thierry Breton X vorgeworfen, gegen Bestimmungen des DSA zu verstoßen. Das Unternehmen habe die „Verbreitung illegaler Inhalte“ sowie „Falschinformationen“ geduldet – dies unter anderem im Kontext des Massakers der terroristischen Hamas in israelischen Grenzorten am 7. Oktober 2023.

Breton forderte X auf, die Einhaltung des DSA sicherzustellen. Über die ergriffenen Maßnahmen solle der Dienst der EU Bericht erstatten. Zudem solle X sich binnen 24 Stunden mit den Sicherheitsbehörden und Europol in Verbindung setzen, um sich mit diesen über das weitere Vorgehen abzustimmen.

Für den Fall der Nichtentsprechung drohte Breton Elon Musk eine Untersuchung und mögliche Sanktionen gegen X an. Die Ankündigung sorgte für heftige Reaktionen der Nutzer des Dienstes. Auch die jüngste Verlautbarung von Musk hat vor allem in den USA für scharfe Kritik von Nutzern gesorgt.

DSA-Vorwürfe stützen sich auf Transparenzvorschriften

Ein Nutzer wirft etwa die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, als Amerikaner vor US-Gerichten gegen die EU vorzugehen, weil diese US-Bürger in deren Recht auf Redefreiheit beschneide. Andere klagen, dass X in Frankreich oder Deutschland nach wie vor Accounts lösche oder deren Reichweite beschneide.

Allerdings fällt es auf, dass sich das nunmehrige Vorgehen der EU gegen X nicht auf Vorwürfe unterbliebener Zensur stützt. Stattdessen bezieht sich Vestager auf behauptete Transparenzverstöße.

Die EU-Kommissarin erklärt, X führe Nutzer irre, lasse Transparenz im Bereich der Werbung vermissen und verweigere Forschern den Zugang zu Daten verweigern. Damit verletze der Dienst den DSA.

Was wirft die EU Musk und X konkret vor?

Konkret sind es im Wesentlichen drei Komplexe, die Brüssel beanstandet. So sei die Vergabe der „Blue Checkmarks“, die mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos einhergehe, irreführend. Branchenüblich sei es, eine solche für verifizierte Accounts zu vergeben.

Im Fall von X bedeute der Erwerb der Berechtigung, ein blaues Häkchen im Profil zu führen, jedoch nicht automatisch, dass der Account tatsächlich jenem Akteur zugerechnet werden könne, den er zu verkörpern vorgebe. Es gebe auch Belege dafür, dass dies bereits geschehen sei.

X halte zudem die Vorgaben des DSA über die Transparenz von Werbung nicht ein. Dies zeige sich darin, dass der Dienst kein transparentes sogenanntes Repository einrichtet, das beispielsweise ein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv beinhalte. Das Design ermögliche „nicht die erforderliche Überwachung und Erforschung neu auftretender Risiken, die sich aus dem Online-Vertrieb von Werbung ergeben“.

Die Kommission wirft X zudem vor, Forschern nicht zu den im DSA definierten Bedingungen Zugang zu seinen öffentlichen Daten zu gewähren. Das Verfahren von X, förderfähigen Forschern Zugang zu seiner Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zu gewähren, sei mit „unverhältnismäßig hohen Gebühren“ verbunden. Detaillierte Gegenäußerungen von X gibt es bis dato noch nicht.

Verfahren gegen TikTok und Meta nach wie vor anhängig

Am 18. Dezember 2023 hatte die Kommission ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet. Dieses habe anfänglich auch die „Verbreitung illegaler Inhalte“ und Ermöglichung von „Informationsmanipulation“ umfasst. In der nun von der EU übermittelten Feststellung an X ist davon keine Rede mehr. Ob das Verfahren in diesem Umfang eingestellt ist, geht aus der öffentlichen Mitteilung der EU dazu nicht hervor.

Anhängig seien auch 2024 eingeleitete Verfahren der Kommission gegen TikTok, AliExpress und Meta. Auf die Vorwürfe Musks, die EU habe eine Einstellung der Bußgeldverfahren gegen stillschweigende Akzeptanz ihrer Zensurforderungen in Aussicht gestellt, gibt es bis dato noch keine Reaktion.



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