„Starke-Familien-Gesetz“-Gesetz: Einkommenschwache Familien erhalten mehr Geld

Durch das am Freitag vom Bundesrat bewilligte "Starke-Familien"-Gesetz erhalten einkommensschwache Familien künftig mehr Leistungen vom Staat. Damit die betroffenen Familien leichter zu ihrem Geld kommen, werden Sprache und Schrift in den Anträgen vereinfacht.
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Zwei Frauen mit Kinderwagen und einem kleinen Kind sind auf dem Weg in ihre Wohnungen in Tenever, Bremen. Der 10.000 Einwohner starke Stadtteil gehört zu den ärmsten Regionen Bremens.Foto: istock.de
Epoch Times12. April 2019

Einkommensschwache Familien erhalten künftig mehr finanzielle Unterstützung: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im März beschlossene „Starke-Familien-Gesetz“. Es sieht Verbesserungen beim Kinderzuschlag sowie den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets vor.

Auf den Kinderzuschlag haben Familien Anspruch, in denen das Einkommen der Eltern zwar deren eigenen Mindestbedarf deckt, nicht aber den der Kinder. Der Zuschlag steigt zum 1. Juli von derzeit 170 auf 185 Euro.

Ab dem 1. Januar 2020 soll zusätzliches Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern – bisher waren es 50 Prozent. Verdienen die Eltern zu viel für den Leistungsanspruch, fällt der Zuschlag nicht sofort weg, sondern läuft allmählich aus.

Laut Bundesregierung profitieren davon rund 100.000 Kinder von Alleinerziehenden. Kinderzuschlag und Wohngeld können Familien erhalten, die mit bis zu 100 Euro nur knapp unter dem Anspruch auf Grundsicherung liegen. Wer den Kinderzuschlag erhält, wird künftig bundesweit von den Kitagebühren befreit. Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) werden durch das neue Gesetz rund zwei Millionen Kinder den Zuschlag beanspruchen können. Bislang waren es etwa 800.000.

Kostenloses Mittagessen

Für die Empfänger des Kinderzuschlags wird das Schulstarterpaket ab August von 100 auf 150 Euro erhöht wird. Zudem gibt es ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita sowie ein kostenfreies Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach vor dem Bundesrat von einem „klaren Signal gegen Kinderarmut“. Mit dem allmählichen Auslaufen des Kinderzuschlags werde die bisherige „Abbruchkante“ abgeschafft, die dazu führte, dass der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen komplett wegfällt. „Wir wollen ein Zeichen setzen, dass sich Arbeit lohnt.“ Allein von der Ausweitung des Kinderzuschlages profitierten zwei Millionen Kinder. Das Gesetz insgesamt nutze vier Millionen Kindern.

Formulare werden vereinfacht

Giffey kündigte an, die Antragstellung zu vereinfachen. In den Formularen solle die Sprache verändert und die Schrift vergrößert werden. Die Zeit zum Ausfüllen solle dadurch halbiert werden. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte im Bundesrat: „Alle Kinder in unserem reichen Land sollen frei von finanziellen Sorgen und Nöten aufwachsen.“

Das Gesetz schafft auch Verbesserungen bei der Lernförderung. Diese solle es künftig nicht erst geben, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist. Denn dann sei es oft schon zu spät. Mit der Neuregelung erhöhe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um 1,2 Millionen auf rund zwei Millionen.  (afp)



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