Eher niedrige Beteiligung bei Wahl der französischen Nationalversammlung
Bei der Wahl der französischen Nationalversammlung hat sich am Sonntag zunächst eine eher niedrige Wahlbeteiligung abgezeichnet. Bis zum Mittag gaben gut 19 Prozent der mehr als 47 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme ab – 2012 waren es zu diesem Zeitpunkt gut 21 Prozent.
Von dem Wahlgang wird ein fundamentaler Umbruch des Parteiensystems erwartet. Der sozialliberale Präsident Emmanuel Macron kann damit rechnen, dass seine Bewegung La République en Marche (Die Republik in Bewegung) zusammen mit der verbündeten Zentrumspartei MoDem stärkste Kraft wird.
Macron gab seine Stimme am Morgen zusammen mit seiner Frau Brigitte im nordfranzösischen Le Touquet ab. Der Wahlgang fand unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt, rund 50.000 Polizisten waren im Einsatz. In Frankreich herrscht seit den Pariser Anschlägen vom November 2015 der Ausnahmezustand.
La République en Marche und MoDem lagen in den Umfragen bei einem Stimmenanteil von rund 30 Prozent. Bei dem geltenden Mehrheitswahlrecht dürfte das zur Folge haben, dass nach der Stichwahl am kommenden Sonntag für Macron eine absolute Mehrheit in der Nationalversammlung zusammenkommt.
Marine Le Pen wird bei etwa 17 Prozent erwartet
Die Umfragen sahen die konservativen Republikaner zuletzt bei rund 22 Prozent, die rechtspopulistische Front National (FN) von Marine Le Pen bei 17 Prozent, die Bewegung „Das unbeugsame Frankreich“ des Linkspolitikers Jean-Luc Mélenchon bei elf Prozent und die Sozialisten von Ex-Staatschef François Hollande bei acht Prozent.
Um die 577 Abgeordnetenmandate bewarben sich 7.877 Kandidaten, der Frauenanteil lag bei gut 42 Prozent. Die Wahllokale öffneten um 8.00 Uhr. Die letzten Wahlbüros schließen um 20.00 Uhr, unmittelbar im Anschluss werden die ersten Hochrechnungen erwartet.
Je niedriger die Wahlbeteiligung im ersten Durchgang ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass in vielen Wahlbezirken eine Stichwahl abgehalten werden muss: Für einen Sieg im ersten Wahlgang braucht ein Kandidat in seinem Wahlkreis eine absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Nötig sind zugleich mindestens ein Viertel der Stimmen aller Wahlberechtigten. (afp)
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