Druck zeigt Wirkung: Mehrere EU-Länder lockern Corona-Maßnahmen
Für Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die Lockerung der Corona-Maßnahmen vorerst kein Anliegen, das Priorität genießen würde. Am Rande des Impf-Gipfels zwischen Bund und Ländern erklärte sie: „Solange es nach wie vor so ist, dass nur ein kleiner Teil der Menschen geimpft ist, wird es keine neuen Freiheiten geben.“
In anderen EU-Ländern hat jedoch der zunehmende Unmut über die Pandemie-bedingten Einschränkungen zur Folge gehabt, dass bestehende Maßnahmen nicht weiter verschärft und teilweise sogar gelockert wurden.
Österreich nimmt Abschied von einigen Corona-Maßnahmen
In Österreich werden Handel, Dienstleister und Schulen ebenso wie Museen und Zoos ab dem 8. Februar wieder öffnen. Zwar sind die Lockerungen von bestimmten Auflagen und Vorgaben begleitet – vom Tragen einer FFP-2-Maske bis hin zu Beschränkungen der maximalen Kundenzahl pro Fläche und im Fall körpernaher Dienstleistungen auch eines aktuellen negativen Tests.
Auch gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen in den Nachtstunden und Beschränkungen bezüglich der Kontakte zu anderen Haushalten. Für Gewerbetreibende, Kunden und Schüler stellt der Schritt jedoch eine deutliche Erleichterung dar. Verschärft werden die Einreisebestimmungen nach Österreich, außerdem werden die Bußgeldsätze erhöht, die für Übertretungen der Corona-Bestimmungen drohen.
Wirte und Skilift-Betreiber in Polen fordern Ende der Restriktionen
In Polen haben Gerichte in mehreren Fällen Gewerbetreibenden, die sich gegen Corona-Maßnahmen gewehrt hatten, den Rücken gestärkt. Es kristallisiert sich eine Rechtsprechung heraus, die Beschränkungen der Wirtschaft als Verletzung der Bürgerrechte qualifiziert, die der polnischen Verfassung nach nur durch Gesetz und nicht durch Verordnung der Exekutive erfolgen darf.
Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, haben mehrere Gerichte auch in Fragen der Quarantänepflicht, Maskenpflicht und Versammlungsverboten im Sinne der Beschwerdeführer entschieden. Wie zuvor angekündigt, haben zahlreiche Restaurants und Skilifte gegen geltende Vorschrift ihre Betriebe wieder für Gäste geöffnet, die von den Angeboten auch bereitwillig Gebrauch machen.
Offiziell dürfen seit Anfang der Woche (1.2.) Einkaufszentren und Museen wieder öffnen, Gaststätten und Hotels ist dies aber noch nicht erlaubt. Auch Sportanlagen dürfen der geltenden Gesetzeslage zufolge nur von Leistungssportlern genutzt werden.
Lockerungen in Italien, komplettes Lockdown-Aus auf Isle of Man
In Italien werden, wie „Bild“ berichtet, seit Montag die meisten Regionen des Landes als „gelbe Zonen“ eingestuft, was einem geringen Ansteckungsrisiko entspricht. Lediglich Südtirol, Umbrien, Sardinien, Sizilien und Apulien gelten noch als „orange“ Gebiete mit etwas strikteren Corona-Regeln.
Eine nächtliche Ausgangssperre bleibt noch von 22 bis 5 Uhr aufrecht, allerdings dürfen Restaurants ihre Kunden bis 18 Uhr an den Tischen bedienen und auch Museen oder Sehenswürdigkeiten öffnen – zumindest wieder an Wochenenden.
In Großbritannien hat die 85.000 Bewohner zählende Isle of Man eine vollständige Aufhebung aller Lockdown-Maßnahmen und auch der Maskenpflicht verfügt, nachdem am Montag keine positiven Testfälle mehr gemeldet worden waren.
Frankreich: Nur die Einreisebestimmungen werden verschärft
In Frankreich werden, nachdem mit Blick auf die britische Corona-Mutation mit Verschärfungen gerechnet worden war, keine weiteren Einschränkungen verkündet. Es bleibt dort, wie Premierminister Jean Castex mitgeteilt hat, bei der Sperrstunde ab 18 Uhr, die Geschäfte bleiben offen, solange sie nicht größer als 20.000 Quadratmeter sind. Lebensmittelläden dürfen auch dann öffnen, wenn sie eine größere Verkaufsfläche aufweisen.
Auch die Schulen sollen wieder öffnen dürfen, allerdings wurden vorerst die Ferien verlängert. Verschärfungen gibt es lediglich bei den Einreisebestimmungen.
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