Drei Pfarrer sprechen sich gegen den „Global Compact of Migration“ aus – Migration hin zur Masse?
Immerhin seien es ja eben diese Migranten, die „unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten … bereichern“. Also muß man auch „ihre positiven Beiträge herausstellen und Inklusion und Zusammenhalt fördern“ (Absätze 12 und 13). Diese Einseitigkeit zieht sich durch das ganze Dokument.
Von schädlichen Auswirkungen einer Massenmigration ist praktisch nicht die Rede, weder für die Herkunfts- noch für die Zielländer. Man fragt sich, ob so viel Blauäugigkeit überhaupt möglich ist oder ob dahinter Methode steckt, Methode im Dienste weitergehender Ziele, die sich an den absehbaren Folgen dieses Pakts ablesen lassen, dem Cui Bono.
Was ist die Absicht dieses Vertrags?
Dass diese „Trägerinnen und Träger des Wandels gestärkt werden“, wie es in Absatz 15g heißt. Man beruft sich darauf, dass es immer schon Wanderungsbewegungen gegeben habe und sie jetzt, in der globalisierten Welt, „eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ seien (Absatz 8).
– Wer sagt das? „Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten“, wie aus dem Vorwort zur Präambel hervorgeht. „Wir verpflichten uns zu …“ Das Dokument ist also in keiner Weise eine bloße Richtlinie, ein „rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen“ (Absatz 7), sondern eine Vorgabe, die einen Rahmen steckt für Gesetzgebung und Gesellschaftspolitik der unterzeichnenden Länder. „Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen … umsetzen.“ (Artikel 44) Das nennt sich Klartext.
Worum geht es praktisch?
Um eine grenzenlose Welt. Jeder darf sich überall niederlassen, und die bisherigen Nationen und Gesellschaften haben möglichst gute Voraussetzungen zu schaffen. Die Rahmenbedingungen liefert dieser Pakt, indem er beschreibt, was es an welcher Stelle alles braucht.
Das reicht von Informierungen und Schulungen vor der Abreise über die Wahl der besten Route und humanitäre wie rechtliche Begleitung unterwegs bis hin zu einem angepassten Arbeits- und Aufenthaltsrecht in den Zielländern (Artikel 18-22). Dort erhalten sie einen „sicheren Zugang zu Grundleistungen“, auch wenn die einheimische Bevölkerung „möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen“ hätte (Artikel 31). Auch den Verfassern des Paktes schwant, dass das teuer werden kann. Also schiebt man die Verpflichtung nach, „sicherzustellen, dass die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden“ (Artikel 31e).
Was ist mit den Fluchtursachen?
Es ist nicht so, dass die in diesem Dokument nicht benannt würden. Sie tauchen in der positiven Variante auf: als Entwicklungsziele. Doch bis die aufgelisteten Programme zur „Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung“, für „inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, städtische und ländliche Entwicklung“, für „Klimawandelabschwächung und … Rechtsstaatlichkeit“ greifen und zu „friedlichen und inklusiven Gesellschaften“ führen, wie es Artikel 18 in unnachahmlichem Pathos darlegt, dürften Jahrhunderte vergehen. Warum also mühsam auf Ergebnisse hin warten, wenn sie einen in Europa bereits erwarten und einem der Anspruch darauf geradezu verbürgt wird?
Und das läuft alles reibungslos?
Nein. An dieser Stelle schieben die Verfasser ihre Illusionen beiseite. Es könne durchaus Probleme geben, und zwar vonseiten der ankommenden wie der „schon länger hier“ siedelnden Menschen. Also muss man der Beglückung nachhelfen und beide Seite „zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ befähigen. Gegen Skepsis sind Maßnahmen zu ergreifen, die „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik“ und ihre Institutionen stärken (Artikel 32). Es folgt eine ganze Liste von Vorschlägen für „multikulturelle Aktivitäten“, besonders durch die Schulen (Art. 32i). Früher nannte man das eine Indoktrination durch Propaganda.
„Alle machen mit.“ – Alle?
Von einem „Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist zwar am Rande noch die Rede, aber „Hass-Straftaten“ und „systematische Fälle von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit“ etc. will man „unter Strafe stellen“, erklärt Artikel 33. Wer das wie definiert, bleibt offen. Willkür und Zensur werden also Tür und Tor geöffnet.
Man will hingegen eine „objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien“ fördern, gegenläufige dürfen nicht mehr öffentlich unterstützt werden. Aber die veröffentlichte – die zu veröffentlichende – Meinung muss auch wirklich zur öffentlichen werden. Also sind „Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister“ für die gute Sache zu gewinnen.
Was würde dieser Pakt bedeuten?
- Wenn er verabschiedet wird, läutet er das Ende jeder noch halbwegs freien Gesellschaft ein; jegliche bisherige staatliche Souveränität, jede nationale Bestimmung und jede kulturelle Eigenheit stehen fortan unter Diskriminierungsverdacht.
- Zwischen Staatsbürgern und Einwanderern wird nur noch marginal unterschieden, am ehesten noch beim Geld. Ehemaliges Staatsgebiet wird degradiert zum neuen Siedlungsgebiet.
- Die geforderte Akzeptanz verschiedener Gesellschaftsentwürfe bringt einander diametral widersprechende Rechtssysteme zusammen. Dieses Konfliktpotential wird souverän ausgeblendet.
- Gegenwärtige und vergangene Erfahrungen westlicher Länder mit großen fremdländischen Bevölkerungsanteilen werden nicht reflektiert. Man huldigt blindlings dem humanistischen Ideal eines integrationswilligen „Menschen an sich“.
- In den sogenannten Herkunftsländern bleiben die Ärmsten der Armen zurück, die trotz aller Förderung und Lockangebote den roten Wanderteppich nicht betreten können. Von einer längerfristigen Stabilisierung jener Länder kann in keiner Weise die Rede sein.
- Aus Völkern werden Bevölkerungen, aus Bevölkerungen wird eine zu regulierende Masse.
Jedem sollte klar sein, in welcher Hemisphäre die „Herkunfts-“ und „Zielländer“ liegen: in der Dritten bzw. in der Ersten Welt. Hier wird eine Wanderbewegung provoziert, wie sie die Neuzeit noch nicht gesehen hat. Erste Schätzungen gehen in den dreistelligen Millionenbereich. Ein Heer an billigen Arbeitskräften, als die die zuwandernden Menschen in erster Linie in den Blick kommen, und eine erzwungene umfassende Öffnung der westlichen Gesellschaften bilden innerhalb kürzester Zeit ein Gemengelage für weitreichende soziale Spannungen, die sich auf jeder denkbaren Ebene entladen können.
Der propagierte „Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt“ (Artikel 14) darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Eher dürften sich Wege in den kulturellen Selbstmord Europas abzeichnen – ein Preis, der mit keinem halbwegs vergleichbaren Gewinn auf irgendeiner anderen Seite aufzuwiegen wäre.
Die Vereinbarung „für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ erweist sich bei näherem Hinsehen als ein zutiefst inhumanes Werkzeug und ein Gesamtangriff auf ein friedliches Miteinander der Völker. In Selbstverantwortung und gegenseitiger Achtung sollten sie beginnen, sich diesen Planeten zu teilen, statt sich unter schönen Parolen in größte Spannungen manövrieren zu lassen.
Und die Kirchen?
Als „Religionen“ (Art. 33g) und „religiöse Organisationen“ (Art. 44) werden die Kirchen ihrerseits in den Pakt integriert. Die Gefahr ist, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, groß, dass ihre Leitungspersonen dies eher als Wertschätzung denn als Einschränkung auffassen und dienstfertige Eitelkeit über prophetisches Selbstbewusstsein triumphiert. Sie wären dann wenig mehr als willfährige Helfershelfer eines merkantilistischen Multikulturalismus; sie erschöpfen sich als eingebettete Samariter und, geblendet vom vordergründigen Humanismus dieses „Pakts“, verleugnen sie ihr Zeugnis als selbständiges Gegenüber. Das Damoklesschwert der „Fremdenfeindlichkeit“ kann verantwortliches theologisches Denken ebenso ersticken wie zeugnishaft-kritisches Reden, das die hier nur angedeuteten Tendenzen und Gefahren weiter in den Blick nehmen und vertieft zur Sprache bringen sollte.
Anders gesagt: Wem dieser Migrationspakt als von einem Gebot zu christlicher Barmherzigkeit gedeckt erscheint, der möge darlegen, inwiefern er seine grenzenlose Liebe zum Übernächsten von einer Ethik der Plünderung abzugrenzen vermag. November 2018
Pfr. Lothar Mack, CH-Veltheim (reformiert)
Pfr. Thomas Wawerka, D-Wittenberg (lutherisch)
Pastor Jakob Tscharntke, D-Riedlingen (evang.-freikirchlich)
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