Drei Bistümer scheren bei kirchlichem Arbeitsrecht aus
Das neue kirchliche Arbeitsrecht kommt zum 1. August nicht flächendeckend in Deutschland. Die Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt weigern sich, die im April von der Vollversammlung des Verbands der Diözesen beschlossenen Änderungen wie geplant umzusetzen. Das ergibt sich aus einer Umfrage des „Handelsblatts“ (Freitagsausgabe) bei den insgesamt 27 Bischofssitzen.
Als Grund werden in den drei Bistümern vor allem Gefahren gesehen, die Änderungen des Arbeitsrechts könnten einer weiteren Säkularisierung der Kirche Vorschub leisten Die katholische Kirche hatte im April nach langer interner Diskussion ihr Arbeitsrecht für ihre 700.000 Mitarbeiter geändert. Wer als Beschäftigter geschieden ist und wieder heiratet, muss künftig nur noch in Ausnahmefällen mit der Kündigung rechnen. Das gleiche gilt auch für Lesben und Schwule, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Zudem sollen künftig die Gewerkschaften an den Verhandlungen der Dienstgeber und Dienstnehmer beteiligt werden. Die Änderungen stellen eine Empfehlung an die Bistümer dar und sollten bis zum 1. August in Kraft gesetzt werden Auf Anfrage des „Handelsblatts“ bewertete die Gewerkschaft Verdi die Fortschritte in den Bistümern beim Arbeitsrecht generell als sehr gering und forderte die gänzliche Abschaffung der Sonderstellung der Kirchen.
(dts Nachrichtenagentur)
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