Die LINKE kritisiert: Bundesregierung verzögert offenbar Familiennachzug von Flüchtlingen

Der Familiennachzug von Flüchtlingen wird offenbar verzögert, kritisiert die Linken Politikerin Ulla Jelpke. So erhielten 4.950 Familienangehörige Zusagen des Bamf auf eine Weiterreise nach Deutschland, jedoch wurden nur 322 davon hierher gebracht.
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Migranten und Flüchtlinge in Griechenland (Symbolbild).Foto: LOUISA GOULIAMAKI/AFP/Getty Images
Epoch Times7. Oktober 2017

Die Bundesregierung verzögert offenbar bereits genehmigte Familienzusammenführungen von Flüchtlingen mit ihren in Griechenland festsitzenden Angehörigen. Das geht nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke kritisiert. „Mit den Tricksereien und der rechtswidrigen Beschränkung des Familiennachzugs muss jetzt endlich Schluss sein“, verlangte sie in der „NOZ“.

6,5 Prozent wurden nach Deutschland überstellt

Dem Bericht zufolge erhielten von Januar bis September 2017 etwa 4950 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen Zusagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für eine Weiterreise nach Deutschland. Tatsächlich überstellt wurden demnach aber nur 322 von ihnen, was einem Anteil von 6,5 Prozent entspricht.

In zwei Drittel der Fälle ging es demnach um syrische Flüchtlinge, bei den übrigen vorwiegend um Afghanen und Iraker. 60 Prozent der Betroffenen waren demnach Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Angehörige von Flüchtlingen haben nach der Dublin-Verordnung der EU einen Anspruch darauf, mit ihren in anderen EU-Ländern lebenden Familienangehörigen zusammenleben zu können. Die Überstellung muss demnach zügig, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

Linken-Politikerin: Dann sollten sie wenigstens „auf eigene Faust“ einreisen dürfen

Das Bundesinnenministerium begründete die Verzögerungen laut „NOZ“ mit dem logistischen Aufwand in Griechenland sowie mit Kapazitätsproblemen bei Bund und Ländern für Aufnahme, Betreuung und Unterbringung. Daher habe sich Deutschland im Frühjahr mit Griechenland über die Anzahl der zu überstellenden Angehörigen abgestimmt, hieß es.

Jelpke verlangte daraufhin, wenn die Regierung ihrer Pflicht zur Aufnahme der Flüchtlinge nicht nachkomme, müssten diese zumindest das Recht erhalten, „auf eigene Faust zu ihren Angehörigen nach Deutschland reisen zu dürfen“.

Die Nachzüge von Angehörigen nach dem Dublin-Verfahren erfolgen unabhängig vom Familiennachzug aus der Herkunftsregion. Dieser steht anerkannten Flüchtlingen für die sogenannte Kernfamilie zu. Allerdings gibt es auch hier häufig Verzögerungen im Verfahren.

Derzeit noch bis März 2018 ausgesetzt ist der Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten sogenannten subsidiären Schutz. Viele Unionspolitiker wollen diese Regelung verlängern, während die Grünen eine solche Verlängerung strikt ablehnen. (afp)



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