Deutschland unterzeichnet Abkommen zur Stationierung von Litauen-Brigade
Mit einem Regierungsabkommen haben Deutschland und Litauen Details zur Stationierung einer gefechtsbereiten Brigade in dem baltischen NATO-Land geregelt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und sein litauischer Amtskollege Laurynas Kasciunas unterzeichneten die Übereinkunft für die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich in Berlin.
Das Abkommen ergänzt nach Angaben des Verteidigungsministeriums das NATO-Truppenstatut für den Aufenthalt und präzisiert damit die Rechtsstellung deutscher Soldaten und Zivilbeschäftigter in Litauen. Damit soll Rechtssicherheit hergestellt werden.
Geregelt werde das Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, das Schulsystem, öffentliche Gesundheitsaufsicht, Straßenverkehr und öffentliche Sicherheit, hieß es weiter. Das Abkommen schaffe damit günstige Voraussetzungen für den Grund- und Ausbildungsbetrieb der Brigade und Anreize für eine Tätigkeit in dem baltischen Land.
Brigade soll 2027 einsatzfähig sein
Als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und das aggressive Auftreten Russlands hat die Bundesregierung zugesagt, einen gefechtsbereiten und eigenständig handlungsfähigen Kampfverband fest in Litauen zu stationieren. Die Brigade soll bis 2027 einsatzfähig sein.
Vorgesehen ist eine dauerhafte Präsenz von bis zu 5.000 Soldaten, deren Einsatzorte Rudninkai und Rukla sein werden. Das Vorkommando mit etwa 20 Soldaten war am 8. April in Litauen angekommen. Rund 120 weitere Soldaten sollen nach Bundeswehr-Angaben Anfang Oktober eintreffen.
Die Bundeswehr betritt mit der dauerhaften Stationierung im Ausland Neuland und strebt nach einfachen Verfahren. So soll laut Abkommen durch eine Bescheinigung über die Rechtsstellung („Status Certificate“) das Eröffnen eines Bankkontos oder das Mieten von Wohnraum in Litauen für deutsches Personal der Brigade vereinfacht werden.
Die Eingliederung mitziehender Familienangehöriger ins Arbeitsleben in Litauen soll durch die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen erleichtert werden. Es werden die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung deutscher Schulen und Kitas in Litauen geschaffen. Regelungen zur Sicherheit ermöglichen eine enge Zusammenarbeit der deutschen und litauischen Militärpolizei sowie die gegenseitige Unterstützung beim Schutz des Personals, der Liegenschaften oder des Materials der deutschen Streitkräfte. (dpa/red)
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