Deutschland und Österreich beschließen steuerliche Erleichterungen für Grenzgänger
Deutschland und Österreich haben sich auf steuerliche Erleichterungen für Berufspendler geeinigt, die im jeweils anderen Land arbeiten.
Wie die Bundesfinanzministerien beider Länder am Montag mitteilten, unterzeichneten beide Staaten beim Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Aschau im Chiemgau ein entsprechendes Änderungsprotokoll ihres Doppelbesteuerungsabkommens. Demnach gelten Menschen künftig auch dann als sogenannte Grenzgänger, wenn sie in der Grenzregion zwischen beiden Ländern arbeiten und dort ihren Wohnsitz haben – aber nicht täglich über die Grenze pendeln.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete die Änderung der gemeinsamen Erklärung zufolge als „deutliche Entlastung“. Sein österreichischer Kollege Magnus Brunner erklärte demnach, das neue Abkommen bilde die „veränderten Arbeitswelten ab“. Gerade angesichts der Zunahme von Arbeit im Homeoffice schafften Berlin und Wien somit „mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten“.
Arbeitstage im Homeoffice gelten nach den neuen Regeln fortan nicht mehr als sogenannte „schädliche Tage“ im Sinne der Grenzgängerregelung. Letztere soll künftig auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten, ihr geografischer Geltungsbereich soll zudem ausgeweitet werden. (afp)
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