Der Gewinner bekommt alles – Besonderheiten des US-Wahlrechts
In den USA wird der Präsident nicht direkt durch die Wähler, sondern durch ein Kollegium von Wahlleuten gewählt, das sogenannte Electoral College. Diese Besonderheit des US-Wahlrechts führt dazu, dass ein Kandidat ohne eine landesweite Stimmenmehrheit Präsident werden kann.
Der Gewinner bekommt alles
Dem Kollegium gehören 538 Wahlmänner und Wahlfrauen an, die von den Bundesstaaten entsendet werden. Dabei stellt jeder Bundesstaat so viele Wahlleute wie Abgeordnete (deren Zahl hängt von der Bevölkerungsgröße ab) und Senatoren (immer zwei pro Bundesstaat) im US-Kongress zusammengenommen.
Der bevölkerungsreichste Bundesstaat Kalifornien hat 54 Wahlleute, die Bundesstaaten mit der kleinsten Bevölkerung und der Hauptstadtbezirk Washington DC haben jeweils drei. Jede Partei sucht vor der Wahl ihre eigenen Wahlleute aus.
In fast allen Bundesstaaten gilt die Alles-oder-nichts-Regel (Winner-take-all-System): Sämtliche Wahlleute gehen an den Kandidaten, der in diesem Staat die Mehrheit errungen hat – egal, wie knapp die Mehrheit ist. Ausnahmen machen nur Maine und Nebraska, wo die Wahlleute aufgeteilt werden.
Nicht jede Stimme zählt gleich viel
Dass jeder Bundesstaat zwei Senatoren und damit per se schon einmal zwei Wahlleute hat, führt dazu, dass die Staaten mit geringer Bevölkerungsdichte im Wahlkollegium verhältnismäßig stärker vertreten sind. So hat etwa Wyoming drei Wahlleute, die je rund 194.000 Einwohner repräsentieren – die 54 kalifornischen Wahlleute repräsentieren hingegen jeweils rund 720.000 Einwohner.
Dies sowie die winner-take-all-Regel können dazu führen, dass ein Präsident mit einer Mehrheit im Electoral College gewählt wird, ohne insgesamt die meisten Wählerstimmen (popular vote) auf sich vereint zu haben. In der US-Geschichte geschah dies bislang fünfmal, zuletzt 2016: Die Demokratin Hillary Clinton gewann zwar landesweit fast 2,9 Millionen Stimmen mehr als Donald Trump, der Republikaner erreichte aber die Mehrheit im Wahlkollegium.
Die magische Zahl 270
Für den Einzug ins Weiße Haus sind mindestens 270 der 538 Stimmen im Wahlkollegium erforderlich. Der scheidende Amtsinhaber Joe Biden kam 2020 auf 306 Wahlleute gegenüber 232 für den damaligen Präsidenten Donald Trump. 2016 war es genau umgekehrt: Trump errang mit 306 Wahlleuten den Sieg über Hillary Clinton mit 232 Wahlleuten.
Untreue Wahlleute die Ausnahme
Die US-Verfassung schreibt den Wahlleuten keineswegs vor, entsprechend dem Wahlausgang in ihrem jeweiligen Bundesstaat abzustimmen. Es gibt allerdings viele Bundesstaaten, die ihre Wahlmänner und -frauen dazu verpflichten. Bei einem Verstoß kann sogenannten untreuen Wahlleuten eine Geldstrafe drohen.
In der Vergangenheit haben Wahlleute mit überwältigender Mehrheit so abgestimmt, wie es von ihnen erwartet wurde. Den Ausgang einer Präsidentschaftswahl haben die wenigen Abweichler bisher noch nie verändert.
Im 18. Jahrhundert ersonnen
Festgelegt wurde das Wahlkollegium in der US-Verfassung des Jahres 1787. Die Verfassungsväter sahen in dem System einen Kompromiss zwischen einer direkten Wahl des Präsidenten durch das Volk und einer Wahl durch den Kongress – weder das Volk noch der Kongress sollte die alleinige Macht haben, den Präsidenten zu wählen.
Versuche zur Wahlrechtsreform gescheitert
Viele Kritiker halten das Wahlsystem für veraltet und undemokratisch. Befürworter sehen darin hingegen eine Stärkung der föderalen Verfasstheit der Vereinigten Staaten, die kleinere Bundesstaaten schützt. Versuche einer umfassenden Wahlrechtsreform sind stets gescheitert. Der bisher aussichtsreichste Anlauf zur Abschaffung des Electoral College wurde 1969 unternommen, verfehlte aber am Ende im US-Senat knapp die nötige Mehrheit. (afp/red)
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