Wallonie erhält Sonderrechte: CETA soll am Samstag unterschriftsreif sein
Nach dem tagelangen Ceta-Drama in Belgien soll auf europäischer Ebene nun alles ganz schnell gehen. Die 28 Mitgliedstaaten der EU sind aufgerufen, bis heute um 24.00 Uhr die für das Freihandelsabkommen mit Kanada noch notwendigen Beschlüsse zu erlassen.
Im Anschluss könnte ein neuer Termin für die Unterzeichnung angekündigt werden. Die ursprünglich für Donnerstag geplante Unterzeichnung des Dokuments beim EU-Kanada-Gipfel war wegen heftiger Kontroversen in Belgien geplatzt. Vertreter der unterschiedlichen politischen Ebenen in dem Land einigten sich erst, als die kanadische Delegation ihre Reise nach Europa bereits abgesagt hatte.
Vor allem die belgische Wallonie hatte sich bis zuletzt gegen Ceta gesperrt. Ohne das Einverständnis der gerade mal 3,6 Millionen Einwohner zählenden Region hätte die belgische Regierung die Unterzeichnung des Abkommens verweigern müssen, was letztlich das Aus für Ceta hätte bedeuten können. Denn damit es in Kraft treten kann, müssen es alle 28 EU-Staaten unterzeichnen.
Den Bedenken der Ceta-Kritiker soll nun mit Zusatzerklärungen und Garantien Rechnung getragen werden. So wird beispielsweise festgestellt, dass die Belgier existenzbedrohliche Konkurrenz für ihre Landwirte im Notfall über eine Schutzklausel abhalten können. Zudem soll der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aufgefordert werden, ein Gutachten zu den umstrittenen Regelungen zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten zu erstellen.
„Die Belgier haben durch Insistieren auf Detailpunkte mit dazu beigetragen, dass deutlicher formuliert wird – ohne dass der Vertragstext selbst in Frage gestellt würde“, kommentierte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstagabend in der ARD. Ein neues Element sei eigentlich nicht hinzugekommen.
Angesichts der Verzögerungen plädierte der Luxemburger für klare Regeln für künftige Handelsgespräche. „Wir werden uns in Zukunft überlegen müssen, (…) dass wir ab Tag eins fein säuberlich trennen, was in europäische Zuständigkeit fällt und was nationalen Parlamenten überlassen sein muss“, sagte er.
Nach dem Brexit-Referendum im Juni hätten die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Beteiligung nationaler Parlamente gedrungen. Er sei nicht der Meinung, dass dies „eine zielführende Interpretation“ gewesen sei, sagte Juncker. (dpa)
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