Bundeszentrale kündigt Beschwerde gegen gerichtlichen Stopp von Wahl-O-Mat an

Die Bundeszentrale für politische Bildung legt Beschwerde ein, damit der Wahl-O-Mat vor der EU-Wahl wieder benutzt werden könne.
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Die EU-Wahl findet in Deutschland am 26. Mai statt.Foto: iStock
Epoch Times21. Mai 2019

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) will den gerichtlich verfügten Stopp ihres Wahl-O-Mat nicht hinnehmen: Gegen die entsprechende einstweilige Anordnung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) bereitet die Bundeszentrale eine Beschwerde vor, wie aus einem am Dienstag in Bonn veröffentlichten Statement von BPB-Pressesprecher Daniel Kraft hervorgeht. Die Beschwerde soll demnach spätestens am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt werden.

„Hilft das VG Köln der Beschwerde nicht selbst ab, leitet es die Beschwerde und die Verfahrensakten an das OVG in Münster weiter“, erklärte Kraft. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) „würde dann voraussichtlich Donnerstag, spätestens Freitag, entscheiden“.

Die Bundeszentrale hatte den Wahl-O-Mat am Montagabend abgeschaltet, nachdem das Verwaltungsgericht Köln dessen Weiterbetrieb untersagt hatte. Konkret beanstandeten die Kölner Richter den Anzeigemechanismus der Auswertung.

Es sei eine faktische Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien, dass Nutzer ihre politischen Ansichten mit den Positionen von lediglich bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Dieser Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht kleiner Parteien auf Chancengleichheit.

BPB-Sprecher Kraft zeigte sich überrascht von dem Gerichtsbeschluss. Das VG Köln habe mit der aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung geändert. Es halte

nicht mehr an der Rechtsauffassung fest, die es 2011 im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch vertreten hat – eine Auswahl von acht Parteien wurde damals nicht als gleichheitswidrige Bevorzugung gewürdigt.“

Kraft äußerte zugleich die Hoffnung, dass der Wahl-O-Mat noch vor der Europawahl am Sonntag wieder online gehen könne. Nach seinen Worten wurde das Onlineangebot der Bundeszentrale zur EU-Wahl bislang von rund 6,4 Millionen Menschen genutzt. (afp)



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