Bundestag verlängert „epidemische Notlage“ bis 30. September
Der Bundestag hat gegen die Stimmen aus AfD, FDP und Linke die wegen der Corona-Pandemie verhängte epidemische Notlage um weitere drei Monate bis zum 30. September verlängert.
Auch wenn die Zahl der Covid-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa erfreulicherweise stark zurückgingen, bestehe diese Gefahr immer noch fort, heißt es zur Begründung. Laut dem Koalitionsantrag besteht weiter „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Die Pandemie-Lage werde verschärft durch Virusmutationen: Weltweit und in Deutschland würden verschiedene Varianten beobachtet.
Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linken wandten sich gegen eine Verlängerung. Die Opposition verband ihre Kritik am Koalitionskurs teils mit Angriffen gegen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Im September soll es vor der Bundestagswahl noch eine Bundestagssitzung geben. Beraten werden soll das erwartete Ende der Pandemie-Notlage, wie es in Fraktionskreisen in Berlin hieß.
Der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke betonte, die Verlängerung der Lage bedeute keine Verlängerung des Lockdowns. Den Ländern solle rechtliche Sicherheit für Anordnungen gegeben werden.
Linksfraktionsvize Gesine Lötzsch entgegnete der Koalition, das Parlament solle endlich wieder alle Rechte bekommen. Abstands- und Hygieneregeln ließen sich auch ohne Notlage verlängern, sagte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus.
AfD-Politiker wirft Koalition mangelnde Ansagen vor, wann die epidemische Lage endet
Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse warf der Koalition mangelnde Ansagen vor, wann die epidemische Lage endet. „Weil Sie die Menschen ewig in dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite halten wollen.“
Die Grünen warfen Union und CDU/CSU Rechtschaos vor und griffen Spahn an. Spahn entscheide derzeit allein über Milliardensummen, kritisierte die Abgeordnete Manuela Rottmann. „Stoppen Sie endlich diese Stümperei.“
Der Bundesrechnungshof hatte Spahns Ministerium laxen Umgang mit Steuergeld vorgeworfen. Gegangen war es da unter anderem um die Verteilung von Millionen Masken an Schutzbedürftige im Winter. Auch die Organisation bundesweiter Bürgertests hielten Kritiker Spahn entgegen. Diese sei betrugsanfällig gewesen.
Die erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellte „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ ermöglicht es dem Bundesgesundheitsministerium und anderen Regierungsstellen, weitreichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen. Die derzeitige Regelung wäre ohne Verlängerung am 30. Juni ausgelaufen.
Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 375 Abgeordnete, 218 stimmten mit Nein, es gab sechs Enthaltungen.
Bei der CDU gab es 13 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, bei der SPD gab es eine Nein-Stimme ohne Enthaltungen. Bei den Grünen stimmten alle zu, bis auf drei Enthaltungen. AfD, FDP und Linke stimmten geschlossen gegen eine Verlängerung. Dies taten auch die sechs anwesenden fraktionslosen Bundestagsmitglieder.
Rund 20 Verordnungen hängen direkt von der festgestellten Notlage ab
Derzeit hängen rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab – etwa Regelungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschließungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, war nach Koalitionsangaben einer der Gründe für die Verlängerung der Notlage.
Während die epidemische Notlage verlängert wird, soll die im April eingeführte so genannte Bundesnotbremse am 30. Juni auslaufen. Bei der epidemischen Notlage und der Bundesnotbremse handelt es sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie.
Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Derart hohe Inzidenzen werden derzeit allerdings nicht mehr verzeichnet.
Der Bund kann nun bis zum 30. September direkt und ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen erlassen, beispielsweise zu Tests, Covid-Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise.
Die „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ war erstmals am 25. März 2020, und dann noch einmal am 18. November 2020 und am 4. März 2021 vom Bundestag festgestellt worden. (afp/dts)
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