Bundeskabinett ermöglicht Beteiligung an zwei EU-Missionen in Nahost

Deutschland signalisiert durch einen Kabinettsbeschluss zur möglichen deutschen Beteiligung an zwei zivilien Missionen der EU Bereitschaft zur Teilnahme daran. Es gibt noch keine konkreten Pläne für die Entsendung von Beamten.
Sanitäter warten am Grenzübergang Rafah auf Patienten aus dem Gazastreifen.
Sanitäter warten am Grenzübergang Rafah auf Patienten aus dem Gazastreifen.Foto: Amr Nabil/AP/dpa
Epoch Times12. Februar 2025

Das Bundeskabinett hat die Voraussetzungen für eine Beteiligung von bis zu 25 deutschen Polizeikräften an einer EU-Mission am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen geschaffen. Außerdem sollen bis zu 15 Polizeibeamte ins Westjordanland entsandt werden können, um dort als Berater beim Aufbau der Institutionen zu unterstützen, wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilte.

Die Polizisten werden jetzt jedoch noch nicht nach Rafah oder ins Westjordanland geschickt. Grund ist die angespannte Lage vor Ort. Die Sicherheitslage sei „fragil, aber entwickelt sich positiv“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts.

Die Bundesregierung wolle zeigen, dass sie sich „in Nahost für eine friedliche und nachhaltige Konfliktbeilegung“ einsetze und an der Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung festhalte, sagte Hebestreit.

Dazu müsse „eine Sicherheitsarchitektur geschaffen werden, die ein Wiedererlangen der Kontrolle des Gazastreifens durch die Hamas verhindert – dazu sollen diese beiden Missionen beitragen“.

Grenzübergang Rafah nach Ägypten

Bei dem einen Einsatz handelt es sich um die EU-Mission Eubam Rafah am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem palästinensischen Gazastreifen. Die Mission war 2005 eingesetzt worden, damit die EU als neutrale dritte Partei eine Kontrollfunktion an dem Grenzübergang einnehmen kann. Bereits seit 2007 wurde Mission wieder ausgesetzt.

Die EU-Staaten hatten im Januar beschlossen, die Mission wieder einzusetzen. Die EU will damit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung und Verstetigung der Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas leisten.

Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch könnten sich daran bis zu 25 Beamtinnen und Beamte von Bundespolizei, Landespolizei und Zoll beteiligen.

Mission EUPOL COPPS im Westjordanland

Beim zweiten EU-Einsatz handelt es sich um die Mission EUPOL COPPS, die in Ramallah im Westjordanland ansässig ist. Sie unterstützt die Palästinensische Autonomiebehörde beim Aufbau von Institutionen eines künftigen palästinensischen Staates im Bereich der Sicherheit und des Justizwesens. An EUPOL COPPS könnten sich laut Kabinettsbeschluss bis zu 15 deutschen Beamte aus Bund und Ländern beteiligen.

In beiden Missionen könne „das Tragen einer Waffe zur Selbstverteidigung und zum Schutz von Missionsmitgliedern erlaubt werden“, sagte Regierungssprecher Hebestreit. Die Sicherheit der Entsandten habe für die Bundesregierung „höchste Priorität“, sagte er.

Ein Mandat des Bundestags sei für die Missionen nicht erforderlich, da diese nicht militärisch, sondern rein zivil ausgerichtet seien, fügte der Regierungssprecher hinzu.

Auch Länder sollen Beamte entsenden können

An dem Einsatz können sich neben Bundespolizisten auch Polizisten aus den Ländern beteiligen. Für eine Entsendung von Polizisten und Polizistinnen aus den Ländern wäre nach Auskunft des Bundesinnenministeriums allerdings erst ein entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz erforderlich.

Zwischen 2005 und 2007 überwachten etwa 90 EU-Inspekteure für 19 Monate den Grenzverkehr zwischen Gaza und Ägypten in der Nähe des Ortes Rafah. Darunter waren damals bis zu zehn Bundespolizisten und fünf deutsche Zollbeamte. Allerdings sah der damalige Beschluss des Kabinetts, der die Grundlagen für den Einsatz regelte, keine Bewaffnung vor.

Seit Beginn einer Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Terrororganisation Hamas am 19. Januar ist es im Gazastreifen bereits mehrfach zu tödlichen Vorfällen gekommen. (afp/dpa/red)



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