Brüssel will Ungarns Grenzzaun-Finanzierung prüfen – aber Solidarität in der Flüchtlingskrise ist keine Einbahnstraße
Die EU-Kommission will Ungarns Forderung nach einer finanziellen Beteiligung an den Kosten des ungarischen Grenzzauns zur Abwehr von illegalen Einwanderern schnell prüfen.
Brüssel sei wie bei anderen Ländern bereit, „angemessene Unterstützung“ beim Grenzmanagement zu leisten, erklärte eine Kommissionssprecherin am Freitag. Allerdings sei Solidarität in der Flüchtlingskrise keine Einbahnstraße. Länder könnten nicht Hilfe beim Grenzschutz verlangen und gleichzeitig die in der EU beschlossene Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban hatte am Donnerstag in einem Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verlangt, dass Brüssel die Hälfte der Kosten für Bau und Überwachung des wegen der Flüchtlingskrise errichteten Grenzzauns übernimmt. Er bezifferte diese auf 883,2 Millionen Euro.
Auch in Zukunft erwarte Budapest, dass die EU „die Hälfte der außerordentlichen Grenzschutzausgaben zurückzahlt“, forderte Orban in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Es sei „höchste Zeit, dass sich die europäische Solidarität in der Praxis auch im Bereich des Grenzschutzes durchsetzt.“
Im Jahr 2015 waren mehr als 400.000 Flüchtlinge auf ihrem Weg Richtung Westeuropa durch Ungarn gekommen. Das Land errichtete daraufhin einen mit Stacheldraht bewehrten Zaun an der Grenze zu Serbien. Die Anlage wurde später ausgebaut und bis an die Grenze zu Kroatien verlängert, 3000 Grenzschützer wurden in den Einsatz geschickt.
Der ungarische Zaun trug zur Schließung der Balkan-Route bei, über die auch viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren. Seither nimmt kaum ein Flüchtling mehr diesen Weg. Die EU hatte die Grenzbefestigung scharf kritisiert und es bisher immer abgelehnt, den Bau von Grenzzäunen zu finanzieren. EU-Gelder gibt es aber für Kosten der Grenzüberwachung und dazu nötige Ausrüstung wie Wärmebildkameras.
Orbans Anfrage kommt kurz vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die in der EU beschlossene Aufnahme von Flüchtlingen. Die EU-Innenminister hatten im September 2015 per Mehrheitsentscheidung beschlossen, 120.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland auf alle Mitgliedstaaten umzuverteilen. Der EuGH wird am Mittwoch kommender Woche über die Klagen entscheiden. (afp)
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