Brüssel und London einigen sich auf Brexit-Handelspakt

Die EU und Großbritannien haben sich auf ein Handelsabkommen nach dem Brexit geeinigt. Die Verhandlungsteams hätten ihre Gespräche abgeschlossen, hieß es am Donnerstag aus EU-Kreisen. "Der Deal steht", verlautete auch aus britischen Regierungskreisen. Das Abkommen sei "der größte Handelsvertrag", den beide Seiten jemals geschlossen hätten.
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Boris Johnson.Foto: Paul Grover - WPA Pool/Getty Images
Epoch Times24. Dezember 2020

Die Standards der Europäischen Union würden von Großbritannien „weiterhin respektiert“ und man habe „wirksame Werkzeuge“, um zu reagieren, wenn der Wettbewerb beeinträchtigt werde, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Es sei zudem für die nächsten Jahre sichergestellt, dass europäische Fischer weiter in britischen Gewässern fischen dürfen. Die Rechte für EU-Fischer in britischen Gewässern waren bis zuletzt strittig, laut Angaben aus Brüssel wurde bis zuletzt über konkrete Fangmengen für einzelne Fischsorten gestritten.

Der britische Premierminister Boris Johnson hat die Einigung mit der Europäischen Union in den Post-Brexit-Gesprächen als „gutes Abkommen“ bezeichnet. Der Handelsvertrag sei gut für „ganz Europa“, sagte Johnson am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Zugleich versicherte der britische Regierungschef, sein Land werde Freund, Verbündeter und „wichtigster Markt“ der EU-Staaten bleiben. Bereits kurz zuvor hatte Johnson im Onlinedienst Twitter ein Foto von sich veröffentlicht, auf dem er mit hochgerissenen Armen vor der Fahne des Vereinigten Königreichs zu sehen ist. „Das Abkommen ist gemacht“, schrieb Johnson dazu.


Die Unterhändler beider Seiten hatten zuvor ihre seit zehn Monaten andauernden Verhandlungen abgeschlossen. Das Abkommen sieht nach dem Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt zum Jahresende weiter einen Handel ohne Zölle und ohne mengenmäßige Beschränkungen vor.

EU-Parlamentspräsident David Sassoli hat die Einigung auf ein Post-Brexit-Handelsabkommen zwischen Brüssel und London begrüßt. Das Abkommen könne zur Grundlage für eine „neue Partnerschaft“ zwischen der EU und Großbritannien werden, erklärte Sassoli. Zugleich betonte er, das EU-Parlament werde seine „Arbeit fortsetzen“ und im nächsten Jahr entscheiden, ob es dem Vertrag zustimmt. Durch die „Dauer der Verhandlungen“ und die „kurz vor knapp“ getroffene Einigung sei eine genaue Prüfung des Vertrags durch die Abgeordneten bis Jahresende nicht möglich.

„Wir haben endlich weißen Rauch aufsteigen sehen aus den Verhandlungen, aber noch ist das Abkommen noch nicht unter Dach und Fach“, erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin. „Wir wollen als Ratspräsidentschaft alles tun, damit das Abkommen rechtzeitig zum 1.1.2021 vorläufig in Kraft treten kann.“ Maas verwies darauf, dass ein vorläufiges Inkrafttreten zum 1. Januar nun allen Seiten viel Flexibilität abverlangen werde.

Bundesregierung am Montag

Die Mitglieder des Bundeskabinetts sollen sich am 28. Dezember um 9:30 Uhr im Rahmen einer Telefonschalte über die deutsche Position verständigen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag. „Danach wird der Rat das Abkommen und seine vorläufige Anwendung beschließen“, so Merkel.

Man fange dabei aber „nicht bei Null an“, weil die Kommission die Mitgliedstaaten über den gesamten Verhandlungsprozess hinweg eng eingebunden habe. „Wir werden daher rasch beurteilen können, ob Deutschland das heutige Verhandlungsergebnis unterstützen kann“, sagte die Bundeskanzlerin weiter. Sie sei „sehr zuversichtlich, dass wir hier ein gutes Resultat vorliegen haben“, sagte die Kanzlerin.

„Ich freue mich, dass sich die Verhandlungsführer der Europäischen Union und Großbritanniens auf ein Abkommen geeinigt haben und damit die zukünftigen Beziehungen zwischen Europäischer Union und Großbritannien klar geregelt sind“, sagte Merkel. Dies sei von historischer Bedeutung.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert, begrüßte das Freihandelsabkommen, das nach „elf Monaten zähen Ringens“ geschlossen wurde. „Die Einigung sehen wir mit großer Erleichterung, da ein Scheitern auf den letzten Metern nicht auszuschließen gewesen war“, sagte sie.

Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren für EU-Fischer

Der EU-Chefunterhändler Michel Barnier hat den Fischern in der EU die Unterstützung Brüssels bei der Umsetzung des künftigen Handelsabkommens mit London zugesichert. „Die EU wird an der Seite der europäischen Fischer stehen und sie begleiten, dafür setzen wir uns ein“, erklärte Barnier am Donnerstag kurz nach Bekanntgabe der Einigung zwischen Brüssel und London auf ein Handelsabkommen nach dem Brexit.

Das Abkommen ermögliche beiderseitigen Zugang zu den Fischgründen, wobei künftig neue Fangquoten und eine neue Aufteilung der Fischereizonen gelte. „Dieses Abkommen verlangt Anstrengungen, das weiß ich“, sagte Barnier.

Das Handelsabkommen nach dem Brexit sieht eine Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren für die Kürzung der Fangquoten für EU-Fischer vor. Wie EU-Vertreter am Donnerstag (24. Dezember) sagten, wurde mit Großbritannien in dieser Zeit eine Verringerung der Fangmengen um 25 Prozent vereinbart. Ab Juni 2026 solle dann jährlich erneut über die Fangquoten mit Großbritannien verhandelt werden.

Die Fischereifrage war bis zuletzt eines der zentralen Streitthemen. Seit Mittwoch war das Thema nach Angaben aus EU-Kreisen der Punkt, der einen Durchbruch noch verhinderte. Details zu den betroffenen Fischarten seien noch nicht beschlossen worden, hieß es aus EU-Kreisen. EU-Fischer hätten in der Übergangszeit bis Mitte 2026 aber weiter Zugang zu der Fangzone zwischen sechs und zwölf Meilen vor der britischen Küste.

EU-Fischer fangen Meerestiere im Wert von jährlich rund 650 Millionen Euro in britischen Gewässern. Trotz des geringen wirtschaftlichen Gewichts ist der Sektor für Mitgliedstaaten wie Frankreich, die Niederlande, Dänemark und Irland von großer politischer und sozialer Bedeutung. Auf der anderen Seite ist die Kontrolle über die eigenen Gewässer für viele Briten zum Symbol der durch den Brexit wiedergewonnenen Souveränität geworden.

Zustimmung zum Abkommen steht noch aus

Eigentlich war das Vereinigte Königreich schon am 31. Januar aus der EU ausgetreten, bis 31. Dezember lief aber die Übergangsphase, in der die Briten noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleiben. Nach der Einigung auf Verhandlungsebene müssen auf EU-Seite auch die Regierungen aller 27 EU-Mitgliedstaaten dem Ergebnis zustimmen.

Die Weihnachtspause dürfte für viele Handels- und Rechtsexperten in den Hauptstädten der EU-Mitgliedsländer ausfallen. Sie müssen nun in Windeseile den Text des hunderte Seiten starken Abkommens prüfen. Jede Regierung muss dann entscheiden, ob sie dem Verhandlungsergebnis zustimmt. In vielen Fällen reicht dafür ein Kabinettsbeschluss. In Ländern mit einer Minderheitsregierung sind aber vielleicht auch Gespräche mit der Opposition nötig oder auch eine parlamentarische Beteiligung.

Der deutsche EU-Vorsitz setzte für Freitagvormittag (26. Dezember) ein Treffen der EU-Botschafter in Brüssel an, das diesen Prozess einleitet. Dabei soll EU-Unterhändler Michel Barnier über Details des komplexen Abkommens informieren. Der Zustimmungsprozess in den Mitgliedstaaten dürfte mehrere Tage in Anspruch nehmen.

In Großbritannien muss auch das Parlament die Einigung absegnen. Dafür sollen die Abgeordneten am 30. Dezember zusammenkommen. Die oppositionelle Labour-Partei signalisierte noch am 24. Dezember ihre Zustimmung.

Sind alle Länder so weit, kommen in Brüssel erneut die EU-Botschafter zusammen – aller Voraussicht nach Anfang kommender Woche. Sie könnten dann ein schriftliches Verfahren einleiten, über das die EU-Länder gemeinsam ihre Zustimmung zu dem Handelsabkommen formal erklären. Das Abkommen wird dann von der EU unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht,

Die EU-Kommission will eine vorläufige Anwendung des Handelsdeals bis Ende Februar vorschlagen. Denn für eine reguläre Ratifizierung durch das Europaparlament reicht die Zeit bis Jahresende nicht mehr. Sie soll Anfang 2021 im Nachhinein erfolgen. Der vorläufigen Anwendung müssten nur die Mitgliedstaaten zustimmen, nicht auch das Parlament. Es ist aber wahrscheinlich, dass die EU-Kommission die Abgeordneten konsultiert. (afp/dts/sua)



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