Brüssel gegen Nutzung von Standortdaten durch Corona-Apps

Von Seiten der EU-Kommission gibt es erhebliche Bedenken gegen die Nutzung von Standortdaten durch sogenannte Corona-Apps.
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Eine israelische Frau überprüft auf ihrem Telefon die Hamagen-Anwendung, die Anfang des Monats vom Gesundheitsministerium eingeführt wurde.Foto: JACK GUEZ/AFP über Getty Images
Epoch Times17. April 2020

Die EU-Kommission hat sich gegen die Verwendung von Standortdaten von Handy-Nutzern durch Corona-Apps ausgesprochen. Die Verwendung von Standortdaten sei „weder notwendig noch empfehlenswert“, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag (16.4.). Demnach verstößt „die Erfassung der Bewegungen eines Individuums“ zur „Ermittlung von Kontaktpersonen“ gegen die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung.

Viele EU-Länder arbeiten derzeit an der Entwicklung von Handy-Apps zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Auswertung von massenhaften Daten soll zur großflächigen Beobachtung der Ausbreitung des Virus beitragen. Die Nachverfolgung von Corona-Infektionen könnte es demnach zudem erlauben, Menschen, die potenziell Kontakt zu Infizierten hatten, zu benachrichtigen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen allerdings heikel.

EU befürwortet Corona-Apps ohne Standortdaten und individuelle Identifizierung

Die EU-Kommission hatte sich bereits grundsätzlich für die Entwicklung und den Einsatz derartiger Technologien ausgesprochen, dabei allerdings die Einhaltung der europäischen Datenschutzregeln sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit angemahnt. Nun veröffentlichte die Behörde detaillierte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.

Bei Apps zur Nachverfolgung von Infektionen gehe es nicht darum, „die Bewegungen von Personen zu verfolgen oder Vorschriften durchzusetzen“, heißt es darin. Die Erfassung von Standortdaten sei also nicht zielführend. Da neue technologische Lösungen in diesem Bereich „voraussichtlich“ auf Bluetooth basieren werden, sei eine Bestimmung des Standorts der Nutzer auch gar nicht nötig.

Die Idee ist, dass positiv auf Corona getestete Menschen dies in der App eintragen. Der Kommission zufolge könnten dann Menschen, „die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben“, gewarnt werden, damit sie sich testen lassen oder selbst isolieren. Die Identität des Infizierten müsse dafür nicht aufgedeckt werden. (afp)



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