Brüssel empfiehlt Corona-Test und Quarantäne nach Aufenthalt in Hochrisikozonen
Reisende aus Corona-Hochrisikogebieten innerhalb der EU sollten nach Ansicht der Europäischen Kommission vor Abreise immer einen Test machen und sich bei Ankunft in Quarantäne begeben müssen.
„Das ist notwendig, um unsere Bürger zu schützen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag (25. Januar) in Brüssel. Demnach sollten die Mitgliedstaaten keinen Unterschied zwischen grenzüberschreitendem und inländischem Reiseverkehr machen.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich am Donnerstag auf striktere Reise-Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie verständigt. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte demnach nachdrücklich abgeraten werden, die Grenzen aber grundsätzlich für Grenzpendler und den Warenverkehr offen bleiben. Der Gipfel beauftragte die Kommission damit, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie dies umgesetzt werden kann.
Um Hochrisikogebiete als solche einzustufen, führte die Kommission nun eine neue Farbkategorie ein: Regionen, in denen die Zahl der bestätigten Ansteckungen in den vergangenen 14 Tagen über 500 pro 100.000 Einwohnern lag, werden fortan dunkelrot markiert.
Bislang teilte die EU-Krankheitsbekämpfungsbehörde ECDC die Regionen in grüne, orange und rote Zonen ein. Wegen der nahezu überall anhaltend hohen Ansteckungszahlen gibt es allerdings bereits seit Wochen keine grünen und nur noch sehr wenige orange Flecken auf der Europa-Karte.
Nach aktuellen Angaben der ECDC liegt die 14-Tage-Inzidenz derzeit in Spanien, den Niederlanden, Tschechien, Portugal, Schweden, Slowakei, Irland, Litauen, Slowenien, Lettland, Estland, Zypern und Malta im landesweiten Durchschnitt über 500. Einzelne dunkelrote Regionen gibt es aber in deutlich mehr Ländern, etwa auch im Osten Deutschlands.
Davon, eine dunkelrote Zone zu betreten oder zu verlassen, sollte „dringend abgeraten“ werden, sagte Reynders. Wer unbedingt reisen muss, sollte sich vorher testen lassen und einer Quarantäne unterziehen müssen.
Ausnahmen könnte es demnach etwa für Grenzpendler oder für die Pflege von Angehörigen geben. Menschen, die aus einer dunkelroten Zone an ihren Wohnsitz zurückkehren, soll es nach Angaben der Kommission außerdem möglich sein, sich erst nach der Ankunft testen zu lassen. (afp)
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