Britisches Unterhaus verabschiedet Gesetz zum Brexit-Deal
Das britische Unterhaus hat das Gesetz zur Ratifizierung des Brexit-Abkommens mit einer klaren Mehrheit von 330 zu 231 Stimmen verabschiedet.
Die Ratifizierung des Austrittsabkommens per Gesetz ist die Voraussetzung für einen geordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union am 31. Januar. Die Verabschiedung des Gesetzes werde das Vertrauen in das Parlament und die Demokratie wieder herstellen, sagte Brexit-Minister Steven Barclay während der Debatte.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Entwurf aber noch mehrere Stufen im Oberhaus durchlaufen. Sollten die Lords Veränderungen daran vornehmen, wäre erneut die Zustimmung des Unterhauses erforderlich. Es gilt aber als so gut wie ausgeschlossen, dass es dabei zu substanziellen Änderungen kommt. Seit dem überwältigenden Sieg von Johnsons Konservativen bei der Wahl im vergangenen Jahr ist vom Parlament kein nennenswerter Widerstand mehr zu erwarten. Die Zeiten knapper Abstimmungen in London sind vorbei.
Bis Ende 2020 bleibt Großbritannien noch in einer Übergangsphase, während der sich so gut wie nichts ändert. In dieser Zeit müssen sich London und Brüssel auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen einigen. Ob das gelingen kann, gilt jedoch angesichts des knappen Zeitplans als unsicher. Eine Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre, die noch bis Juli offensteht, schließt Johnson aber kategorisch aus.
Brüssel werde sich bei den Verhandlungen zunächst vor allem auf eine enge Sicherheitspartnerschaft und ein Handelsabkommen konzentrieren, sagte EU-Chefunterhändler Michel Barnier am Donnerstag in Stockholm. Darüber hinaus sollen neue Kanäle der Zusammenarbeit aufgebaut werden.
Die von Großbritannien gewünschte Verhandlungsfrist von nur elf Monaten sei einfach zu kurz, um alle Details der künftigen Beziehungen auszuhandeln, so Barnier. Deshalb müsse man sich auf die wichtigsten Punkte konzentrieren. Den Aufbau neuer Strukturen der Zusammenarbeit und die künftige Partnerschaft im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus nannte Barnier als Punkt eins und zwei, ein Handelsabkommen als dritten Punkt.
Dabei wiederholte Barnier die strikten Leitlinien der EU. Man biete ein Abkommen „ohne Zölle, ohne Kontingente, ohne Dumping“ an. Voraussetzung seien gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Umwelt-, Sozial-, Beihilfe- und Steuerregeln. „Es ist klar, dass das Scheitern einer Vereinbarung für Großbritannien schädlicher wäre als für die EU der 27“, bekräftigte Barnier. 43 Prozent der britischen Exporte gingen in die EU, 50 Prozent der britischen Importe kämen von dort.
Barnier sagte, die EU-Kommission werde am 1. Februar bereit sein, ein Verhandlungsmandat vorzuschlagen. Gesprächsstart soll dann Ende Februar oder Anfang März sein. Schon bis Juni wolle man so weit kommen wie möglich. Die Staats- und Regierungschefs der 27 bleibenden EU-Staaten und Großbritanniens würden dann Zwischenbilanz ziehen. (dpa)
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