Britisches Unterhaus verabschiedet Brexit-Gesetz – Vetorecht des Parlamentes abgelehnt
Das britische Unterhaus hat am Montag das Gesetz zum Beginn des EU-Austrittsverfahrens verabschiedet. Die Abgeordneten strichen zwei zuvor vom Oberhaus eingeführte Zusätze. Das Gesetz muss nun noch abschließend vom House of Lords angenommen werden, das gilt als Formsache.
Mit 331 zu 286 Stimmen wurde ein entsprechender Änderungsantrag des Oberhauses zum Entwurf des Brexit-Gesetzes abgelehnt.
EU-Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments – ja, aber …
Großbritanniens Oberstes Gericht hatte im Januar entschieden, dass die Regierung die Verhandlungen mit Brüssel über einen EU-Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten darf. Daraufhin legte die Regierung vom Premierministerin Theresa May ein entsprechendes Gesetz vor.
Das House of Lords hatte am vergangenen Dienstag gegen den Willen der Regierung für einen Zusatz zum Gesetzentwurf gestimmt, der dem Parlament das letzte Wort über das Ergebnis der Austrittsverhandlungen mit der EU einräumen sollte. Zudem hatte das Oberhaus für eine Klausel votiert, welche die Rechte der derzeit in Großbritannien lebenden EU-Ausländer garantieren sollte.
Die Regierung will dem Parlament am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen ein Abkommen zwar zur Abstimmung vorlegen, aber ohne die Option auf Nachverhandlungen.
Wegen der Ablehnung des Unterhauses muss auch das Oberhaus noch einmal über den Gesetzentwurf beraten. Es wird erwartet, dass die Lords nachgeben werden.
Bei einem Volksentscheid im vergangenen Juni hatten 52 Prozent der britischen Wähler für den Brexit gestimmt. Die britische Regierung will Ende März den Austritt aus der Europäischen Union offiziell erklären. (dpa/afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion