Britisches Parlament billigt endgültig Brexit-Gesetz
Das britische Parlament hat nach jahrelangem Streit einen Strich unter die Querelen um den EU-Austritt gezogen und das Brexit-Gesetz endgültig gebilligt. Das Oberhaus in London verzichtete am Mittwoch auf Änderungsforderungen zu dem Gesetzestext von Premierminister Boris Johnson, nachdem die Abgeordneten des Unterhauses fünf derartige Anträge abgelehnt hatten. Damit kann das Gesetz nun von Königin Elizabeth II. in Kraft gesetzt werden, möglicherweise bereits am Donnerstag.
Das Unterhaus hatte bereits Anfang Januar grünes Licht für den Brexit gegeben, danach wanderte das Gesetz in das nicht-gewählte Oberhaus. Die Mitglieder des House of Lords hatten am Dienstag für mehrere Änderungen am Brexit-Gesetz gestimmt. Dabei ging es unter anderem um die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger, die nach dem Willen der Lords einen schriftlichen Nachweis für ihr Bleiberecht nach dem Brexit erhalten sollten.
Das Unterhaus lehnte die Änderungsanträge des Oberhauses am Mittwoch aber ab. Damit drohte das Brexit-Gesetz etwas mehr als eine Woche vor dem EU-Austritt Großbritanniens zwischen den beiden Häusern hin und her zu pendeln. Das Oberhaus gab nun aber nach und forderte keine weiteren Änderungen.
Nach der endgültigen Gesetzesverabschiedung in Großbritannien soll das Brexit-Abkommen am 29. Januar vom EU-Parlament ratifiziert werden. Dies gilt als Formsache. Am 31. Januar kann dann der EU-Austritt nach mehrfacher Verschiebung und einem jahrelang erbittert geführten Streit tatsächlich vollzogen werden.
Dabei ist mit dem Brexit-Abkommen, das unter anderem die finanziellen Verpflichtungen Londons gegenüber der EU sowie die künftigen Rechte der Bürger beider Seiten festlegt, nur der Austritt besiegelt. Denn nach dem 31. Januar beginnt eine Übergangsphase, in der Großbritannien vorerst im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Damit soll ein harter Schnitt für die Wirtschaft vermieden werden.
Die Übergangsphase dauert bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum wollen beide Seiten ein großes Freihandelsabkommen aushandeln. In so kurzer Zeit wurde jedoch noch nie eine solche Vereinbarung mit der EU geschlossen. Eine Verlängerung der Übergangsphase will Johnson aber ausschließen und hat deshalb in seinem Brexit-Gesetz verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU beantragen kann.
Die EU rechnet mit schwierigen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit Großbritannien. London ließ jedoch durchblicken, dass es sich mit einer Einigung in Teilen zufriedengeben könnte, falls bis Jahresende kein umfassendes Abkommen zustandekommt. (afp)
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