Böse Überraschung für deutsche Urlauber: Reisewarnung für Holland und mehrere Überseeinseln
Böse Überraschung für deutsche Urlauber, die für den Herbst Reisen in die Niederlande geplant haben: Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verschärft. Deshalb wird derzeit vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland)“ sowie in die niederländischen Überseegebiete Aruba und St. Maarten gewarnt. Grund sind die zuletzt wieder deutlich angestiegenen Infektionszahlen.
Beliebte Strände der Niederlande betroffen
Neben den Metropolen Amsterdam und Den Haag liegen auch bei Urlaubern beliebte Küstenstädte wie Texel, Zandvoort, Scheveningen oder Noordwijk in den Risikogebieten. Vor allem für Bewohner des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen haben diese eine ähnliche Bedeutung als „Hausstrände“ wie die Badeorte der oberen Adria in Italien für Österreicher. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen mit COVID-19 in den betroffenen Regionen im Sieben-Tages-Durchschnitt auf mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner angestiegen.
Wer auf Aruba oder St. Maarten reist, ist bei der Rückkehr nach Deutschland dazu verpflichtet, sich einem kostenlosen PCR-Test zu unterziehen und sich gegebenenfalls in Quarantäne zu begeben. Gleiches gilt für Rückkehrer aus den europäischen Provinzen, für die eine Reisewarnung gilt. De facto wird die Regelung vor allem dort zum Tragen kommen, wo die direkte Rückreise mit dem Flugzeug aus Amsterdam oder von einem anderen Flughafen im Risikogebiet aus angetreten wird.
Reisewarnung gilt nicht für andere Landesteile
Immerhin: Die beliebten Urlaubsregionen Zeeland, Drenthe und auch Friesland sind nicht von der Reisewarnung betroffen. Auch gibt es in den Niederlanden keinen landesweiten Lockdown mehr. Vielmehr obliegt es den Provinzen und „Veiligheidsregios“, in Eigenregie Einschränkungen zu veranlassen.
Zudem finden zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland keine Grenzkontrollen statt. Deshalb ist eine Einreise aus Deutschland bis auf Weiteres uneingeschränkt möglich. Veränderungen könnten sich erst im Fall einer negativen Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Deutschland selbst ergeben.
Die Niederlande führen einen eigenen „Ampel“-Index, aufgrund dessen allfällige Einreisebeschränkungen verhängt werden können. Aus Ländern, die bezüglich des Corona-Risikos als gleich oder weniger gefährdet eingestuft werden, ist eine Einreise in die Niederlande zumindest mit dem Pkw jederzeit gestattet. Deutschland ist als „gelb“ gekennzeichnet – wie die Niederlande selbst auch. Wer auf dem Luftweg einreisen will, muss im Vorfeld eine eigene Gesundheitserklärung ausfüllen.
Erheblicher Unmut unter Betroffenen vor Ort
Vor allem abseits der Sommermonate stellen die Niederlande ein beliebtes Reiseziel dar, vor allem für deutsche Kurzurlauber. Neben den Nordseestränden erfreuen sich vor allem Städtereisen, Camping-Urlaube, Freizeitparks oder speziell auf Familien ausgerichtete Ferienparks hohen Zuspruchs. Aus Urlauberkreisen vor Ort wurde der Epoch Times zugetragen, dass der Unmut über die Entscheidung des Auswärtigen Amtes erheblich ist.
Vielfach seien deutsche Urlauber auch aus nicht betroffenen Gebieten überstürzt abgereist. Zahlreiche Vermieter von Unterkünften – häufig auch deutsche Vermieter – klagen über Stornierungen. Dabei sei die Zahl der Infektionen in den meisten Urlaubsorten, vor allem in Strandnähe, überschaubar, heißt es durch unsere Quellen.
Anfang August hatten Amsterdam und Rotterdam die Maskenpflicht für alle Personen ab 13 Jahren auch für den Aufenthalt im Freien wieder eingeführt. Von dieser rückte man jedoch trotz steigender Infektionszahlen wieder ab. Zudem gilt eine solche im öffentlichen Personenverkehr, inklusive Fähren und Flugzeuge.
Keine Maskenpflicht in Geschäften
Von besonderer Bedeutung ist die Pflicht, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen einzuhalten, die nicht dem gleichen Haushalt angehören. Diese gilt auf dem gesamten Gebiet der Niederlande. In Museen und vielen Restaurant ist es erforderlich, Besuche im Vorfeld zu buchen bzw. Plätze zu reservieren.
In Geschäften gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht, es ist jedoch möglich, dass Betreiber selbst das Betreten ihrer Einrichtung davon abhängig machen, dass Kunden einen Mundschutz tragen. In den meisten gewerblichen Einrichtungen befinden sich zudem Desinfektionsspender.
Die Reproduktionszahl r liegt in den Niederlanden derzeit bei 1,38. Das ist deutlich unterhalb des Wertes von unter 1, den die meisten EU-Mitgliedstaaten noch im Frühsommer erreichen konnten.
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