Böhmermanns Anwalt kritisiert Verfolgungs-Ermächtigung: „völlig überflüssig und ohne Not“
„Ich kann die Entscheidung nur mit erheblichem Unverständnis zur Kenntnis nehmen“, teilte Rechtsanwalt Christian Schertz mit.
„Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.“ Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan habe bereits als Privatmann Strafantrag gestellt, so dass die Staatsanwaltschaft die Frage der Beleidigung ohnehin hätte prüfen müssen.
Es sei rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich, einerseits zu erklären, dass die rechtliche Überprüfung Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte sei, andererseits aber eine Verfolgungsermächtigung nachzuschieben.
Dieses Verhalten passe zu der Aussage der Bundeskanzlerin, dass sie das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten bereits als „bewusst verletzend“ bewertet habe. „Damit hat sie die Definition der Schmähkritik benutzt und eine rechtliche Bewertung vorgenommen, obwohl das der Justiz vorbehalten ist“, erklärte Schertz. (dpa)
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