Bis zum 30. Januar: Israel fordert UNRWA zum Verlassen von Jerusalem auf

In vier Tagen soll das UNRWA alle in Israel und Ost-Jerusalem genutzten Gebäude geräumt haben. So wurde es von Israel im Oktober beschlossen. Bis zum 30. Januar ist die Arbeit in Jerusalem einzustellen.
Titelbild
Ein Junge verfolgt einen Lastwagen mit humanitärer Hilfe des UNRWA, der vom Grenzübergang Kerem Shalom kommt und am 21. Januar 2025 in al-Shoka östlich von Rafah im südlichen Gazastreifen fährt.Foto: Bashar Taleb/AFP über Getty Images
Epoch Times26. Januar 2025

Israels UN-Botschafter Danny Danon hat das Palästinenserhilfswerk UNRWA aufgefordert, die Arbeit in Jerusalem einzustellen. Alle von der UNRWA genutzten Gebäude sollten bis zum 30. Januar geräumt werden, erklärte Danon in einem Schreiben am 24. Januar.

Es folgt auf ein vom israelischen Parlament im Oktober verabschiedetes Gesetz, das der UNRWA die Tätigkeit in Israel und Ost-Jerusalem verbietet.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini warnte, dass eine Verhinderung der Arbeit des Hilfswerks „den Waffenstillstand im Gazastreifen sabotieren könnte“ und so „die Hoffnungen der Menschen, die unsägliches Leid erlebt haben, erneut enttäuscht“ würden.

„Die Arbeit des UNRWA muss im Gazastreifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten fortgesetzt werden“, forderte Lazzarini im Onlinedienst X.

Die UNRWA ist seit mehr als sieben Jahrzehnten für die Versorgung palästinensischer Flüchtlinge in Palästinensergebieten, aber auch in Staaten wie dem Libanon und Jordanien zuständig.

Israel steht dem Hilfswerk seit langer Zeit kritisch gegenüber – insbesondere wegen des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit der im Gazastreifen herrschenden radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas.

Bundestag 2018: Einzigartige Flüchtlingsdefinition fördert Abhängigkeit der Versorgten

Die Tätigkeiten des Hilfswerks konzentrieren sich auf die Bereiche Bildung und Ausbildung, medizinische Versorgung sowie humanitäre Maßnahmen. Fachleute und politische Persönlichkeiten gehen allerdings davon aus, dass die Organisation weitaus mehr tut als nur humanitär zu helfen.

„Eine Gefahr wird in der Schwächung palästinensischer Eigenverantwortung durch UNRWA gesehen“, steht in einem Sachstand des Deutschen Bundestages. Die UNRWA habe das ihr von der Staatengemeinschaft 1949 übertragene Mandat extensiv ausgelegt und dadurch seine Zuständigkeiten erweitert.

Der Bericht ging ebenfalls darauf ein, dass die Organisation in den 1960er-Jahren eine einzigartige Definition eines Flüchtlings angenommen hatte, die es erlaubt, dass der Flüchtlingsstatus im Westjordanland und im Gazastreifen an nachfolgende Generationen weitergegeben wird.

Ein Bürger eines jeden Staates kann dort Flüchtling bleiben und Menschen, die dort leben, können als Flüchtlinge in ihrer eigenen Heimat betrachtet werden.

Die Anzahl der „Flüchtlinge“ hat im Laufe der Zeit massiv zugenommen: von etwa 700.000 im Jahr 1950 auf heute etwa 6 Millionen. „In diesem Zusammenhang wird dem UNRWA gelegentlich vorgeworfen, die Abhängigkeit der von ihm versorgten Personen zu fördern und den politischen Konflikt um Palästina zu verlängern“, so der Bericht.

(afp/red)



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