„Beschwerde der Massen“ gegen 1G: 40.000 wollen beim Verfassungsgerichtshof klagen
Florian Höllwarth ist bekannt als Anwalt der Familie der am 26. Juni in Wien tot aufgefundenen und mutmaßlich von afghanischen Asylbewerbern unter Drogen gesetzt und mehrfach vergewaltigten 13-jährigen deutschen Staatsbürgerin Leoni aus Tulln. Höllwarth vertritt die Familie gegen die Republik Österreich in der geplanten Amtshaftungsklage. Und Höllwarth ist zusammen mit seinem Kollegen Alexander Scherer auch Anlaufstelle für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien gegen die 1G-Regel, die die Anwälte für verfassungswidrig und diskriminierend halten. Den Angaben der Anwälte nach seien bereits 40.000 Menschen dem Aufruf einer „Beschwerde der Massen“ gefolgt und schicken die Juristen in ihrem Namen und im Fall der Fälle zum Höchstgericht.
Klassifizierung nach Impfstatus
Auf der Website „Covid-Beschwerde“ heißt es: „Der Herbst 2021 wird ein heißer Herbst. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen planen nun die Umsetzung der 1G-Regel. Offen wird darüber diskutiert, dass Menschen, die nicht geimpft sind, nicht mehr vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen sollen.“
Bei einer Umsetzung würde die österreichische Verwaltung damit erstmalig Menschen „bloß auf Basis des Impfstatus“ unterschiedlich behandeln. Es komme dann nicht mehr darauf an, „ob man gesund, infiziert, oder krank ist; sondern nur, ob man geimpft wurde“.
1G kein Pandemie-Changer
Die Anwälte begründen die Verfassungswidrigkeit der 1G-Regel unter anderem damit, dass sie sich nicht durch die Faktenlage rechtfertigen lasse: „Wenn das Ziel der Regierung ist, dass die Infektionslage reduziert wird und die Ansteckungen hintangehalten werden, dann ist eine Bevorzugung der Geimpften nach der aktuellen Datenlage nicht sinnvoll“, argumentieren die Juristen. Es gebe mittlerweile – und auch medial verbreitete – Studien, dass Geimpfte zwar gegenüber Ungeimpften weniger gravierend erkranken, sich aber dennoch weiterhin anstecken können – je nach Studie genauso oder nur ein bisschen weniger als Ungeimpfte.
Daher werde die Pandemie durch die Einführung von 1G nicht bewältigt werden, weshalb in diesem Fall die Ungleichbehandlung verfassungswidrig sei. Man geht sogar davon aus, dass die Abschaffung der Tests „wahrscheinlich sogar eine Verschärfung der Infektionswelle“ bedeuten werde.
Wie „OE24“ berichtet, machte Rechtsanwalt Höllwarth deutlich, dass sie weder „Corona-Leugner“ noch Impfgegner seien. Es gehe ihnen um die Wahrung der Rechte, die jeder auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassungsbestimmungen habe. Höllwarth: „Auch wenn es derartige 1 G-Verordnungen und Gesetze noch nicht gibt, arbeiten wir bereits an der Erstellung des Grundgerüstes dieser Beschwerde, da wir ja wissen, dass die Regierung schon bisher Verordnungen erst kurz vor dem In-Kraft-Treten veröffentlicht hat, weshalb dann rasch gehandelt werden muss.“
Berlin: Geimpfte tanzen ohne Maske
Nach Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts setzte der Senat dort ein 2G-Modell für Clubs und Diskotheken um. Obwohl auch Geimpfte sich mit dem Virus infizieren und erkranken oder auch sterben können, wie auch eine Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage enthüllte, fallen alle Schranken der Hygiene- und Pandemiekontrolle. In den Clubs besteht keine Maskenpflicht mehr und auch auf Abstand muss man nicht mehr achten. Da die Geimpften auch nicht getestet werden, wird unklar bleiben, wer infiziert ist und wer nicht, wer somit das Virus weitergeben kann und wer nicht. Für Ungeimpfte heißt es allerdings auch mit negativem Test: kein Eintritt!
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