Berlin: Asylrecht wird mit Kontingenten nicht ausgehebelt
Die mit einer Kontingentlösung verknüpften Fragen seien zwar noch im Fluss, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin. „Was ich jetzt schon sagen kann ist, dass Artikel 16a mit Sicherheit nicht ausgehebelt wird. Ganz bestimmt nicht. Artikel 16a des Grundgesetzes gilt.“ Satz 1 des Artikels lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Auf die Frage, ob es Einschränkungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden nach der Genfer Flüchtlingskonvention geben könne, ergänzte Wirtz: „Solche Einschränkungen sehe ich derzeit nicht.“
Wie mögliche Aufnahmekontingente für Flüchtlinge ausgestaltet würden, „muss man natürlich auch immer im Zusammenhang mit all den anderen Maßnahmen sehen, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen angelegt sind und noch verwirklicht werden müssen“.
Wirtz nannte hier das Vorhaben, die EU-Außengrenzen wieder ausreichend zu sichern, Hotspots für die Registrierung von Flüchtlingen etwa in Griechenland und Italien einzurichten sowie die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas gerecht zu regeln. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion