Bericht von Sonderermittler Smith: „Beweise gegen Trump hätten für Verurteilung ausgereicht“
Am Freitag, 10.1., hat der Sonderermittler des US-Justizministeriums Jack Smith sein Amt zurückgelegt. Dies war die Konsequenz aus der Einstellung der noch offenen Bundesstrafverfahren gegen den designierten Präsidenten Donald Trump. Am Dienstag, 14.1., haben nun Beamte des Ministeriums den ersten Teil seines Berichts vorgelegt. Dieser bezieht sich auf das Verfahren wegen des Verdachts der Wahlbeeinflussung.
Anwälte von Trump: „Jack Smith hat Ansehen der Justiz geschadet“
Wie die englischsprachige Epoch Times berichtet, hatte US-Bezirksrichterin Aileen Cannon zuvor die Freigabe zur Veröffentlichung des Dokuments erteilt. Die Anwälte von Donald Trump hatten beantragt, den Bericht einzustampfen. Sie argumentierten, es bestehe kein öffentliches Interesse mehr an deren Publikation.
Vielmehr sei das Gebaren von Smith dazu geeignet, das Ansehen des Justizministeriums zu schmälern. Smith selbst hatte unter dem Eindruck der erneuten Wahl Trumps die Einstellung beider noch offenen Bundesverfahren beantragt. Einer etablierten Praxis des US-Justizministeriums zufolge gebe es keine strafrechtliche Verfolgung eines amtierenden Präsidenten.
Die US-Verfassung lege auch die Abweisung von Fällen wie den in Rede stehenden vor der Amtseinführung nahe. Dabei komme es nicht auf die „Stichhaltigkeit oder Stärke des Falls gegen den Angeklagten“ an. Bezirksrichterin Tanya Chutkan stimmte der Verfahrensniederlegung durch Smith zu. Trump hatte angekündigt, diesen „Sekunden“ nach seiner Amtseinführung als Sonderermittler zu entlassen.
Sonderermittler sah trotz Immunitätsurteils Spielraum für Anklage
In dem nunmehr vorgelegten Bericht äußert Smith, er sei überzeugt davon, dass die von ihm zusammengetragenen Beweise gegen Trump stark genug gewesen wären, um eine Verurteilung zu erreichen. Die ursprüngliche und ergänzende Anklageschrift habe diese enthalten. Es werde nachgewiesen, dass „Herr Trump eine beispiellose kriminelle Anstrengung zur Umkehrung der rechtmäßigen Wahlergebnisse unternahm, um an der Macht zu bleiben“.
Smith führte in seinem Bericht im Wesentlichen noch einmal die bereits gegen Trump erhobenen Anklagepunkte auf. Der Oberste Gerichtshof hatte der Anklage jedoch am 1. Juli des Vorjahres hohe Hürden auferlegt. Er hatte entschieden, dass amtierende Präsidenten vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen offiziellen Verhaltens geschützt sind.
Zum Zeitpunkt der Tathandlungen, die Smith Trump zur Last gelegt hatte, war dieser noch im Amt. Smith äußerte, dass auch eine Neubewertung der Beweise im Lichte dieser Vorgaben ausreichend Substanz für eine Anklage gelieferthätte. Der ehemalige Sonderermittler meint, es sei seiner Behörde gelungen, nachzuweisen, dass Trumps privates Verhalten zur Last gelegt worden war – oder offizielles, für das man die Immunitätsvermutung widerlegt hätte. In diesem Sinne habe man die Anklage angepasst.
Trump soll Geschichten über Dominion & Co. selbst als „verrückt“ bezeichnet haben
Der nunmehr veröffentlichte erste Teil des Berichts führt mehrere Punkte auf, die eine strafrechtliche Verurteilung wegen „Verschwörung zur Verhinderung der Zertifizierung der Wahlergebnisse“ gerechtfertigt hätten. So habe Trump versucht, Druck auf staatliche Beamte auszuüben. Dazu sei ein Plan gekommen, nicht autorisierte Wahlleute ins Kollegium zu entsenden.
Smith führte weiter aus, dass der damalige Präsident auch versucht habe, das Justizministerium zu instrumentalisieren, um die Wahl rückgängig zu machen. Auf seinen Vizepräsidenten habe er Druck ausgeübt, dazu kämen die Ereignisse vom 6. Januar.
In privater Runde habe Trump, so schreibt Smith in seinem Bericht, einige von seinen Beratern aufgebrachte Thesen über angebliche Wahlfälschung selbst als „verrückt“ eingeordnet. Zu diesen gehörte unter anderem, dass Dominion-Wahlcomputer hunderttausende Stimmen „umgedreht“ hätten. Dennoch habe er in der Öffentlichkeit daran festgehalten.
Verfahren „ohne Präjudiz“ eingestellt – Weiterführung nach Ende der Amtszeit unwahrscheinlich
Trumps Anwälte hingegen sehen ihren Mandanten durch das Vorgehen des Justizministeriums „vollständig entlastet“. Dies machten sie auch in einem eigenen Brief an Generalstaatsanwalt Merrick Garland deutlich.
Der designierte Präsident selbst betonte auf Truth Social: „Die Wähler haben gesprochen.“ Er warf Smith vor, seinen Bericht nur verfasst zu haben, weil er nicht in der Lage gewesen sei, „den politischen Gegner seines Chefs [Merrick Garland] erfolgreich strafrechtlich zu verfolgen“. Smith nimmt Garland und das Justizministerium in dem Dokument explizit in Schutz. Diese hätten „nie versucht, sich in meine strafrechtliche Entscheidungsfindung einzumischen oder sie unangemessen zu beeinflussen“.
Die noch offenen Bundesverfahren gegen Trump wurden „ohne Präjudiz“ abgewiesen. Das bedeutet, die Anklage Könnte theoretisch nach Trumps zweiter Amtszeit als Präsident erneut erhoben werden. Allerdings könnte bis dahin bereits Verjährung eingetreten sein. Zudem könnte Trump seine präsidialen Befugnisse nutzen, um sich selbst zu begnadigen.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion