Bericht: EU will kurzfristig 120.000 Flüchtlinge umverteilen
Die EU-Kommission will durch einen Notfallmechanismus mit verpflichtenden Verteilungsschlüssel kurzfristig weitere 120.000 Flüchtlinge aus Ungarn, Italien und Griechenland auf die EU-Länder umverteilen. Wie die „Welt“ unter Berufung auf EU-Kreise berichtet, sollen 54.000 Flüchtlinge aus Ungarn, 50.400 aus Griechenland und 15.600 Flüchtlinge aus Italien umverteilt werden. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will dem Bericht zufolge am kommenden Mittwoch im EU-Parlament in Straßburg einen entsprechenden Vorschlag machen.
Der Verteilungsschlüssel soll sich nach Bevölkerungszahl (40 Prozent), Wirtschaftskraft (40 Prozent), Arbeitslosenzahl (10 Prozent) und den bisherigen Leistungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden richten. Deutschland müsste im Rahmen dieser Umverteilung rund 26.000 neue Flüchtlinge aufnehmen. Hintergrund: Bereits im Mai hatte die Kommission vorgeschlagen, 40.000 Migranten aus Italien und Griechenland nach festen Quoten umzuverteilen. Die Mitgliedstaaten lehnten dies ab, sie konnten sich nur auf freiwillige Quoten einigen. Dänemark und Großbritannien verweigerten sich vollständig. Die EU-Kommission schlägt nach Informationen der „Welt“ nun vor, dass diejenigen Länder, die nicht bereit sind, im Rahmen von Umverteilung Flüchtlinge aufzunehmen, als Ausgleich in einen neuen EU-Fonds einzahlen sollen, der zur Finanzierung von Flüchtlingspolitik dienen soll. Zudem will Juncker die Einrichtung eines „Trust Fund“ vorschlagen, mit dessen Hilfe afrikanische Staaten wie der Tschad oder Somalia finanziell unterstützt werden sollen. Ziel ist, den Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft vor Ort zu fördern, damit die Menschen in Wohlstand leben können und keinen Grund zur Flucht mehr sehen. Als vierte Maßnahme zur Bewältigung der Flüchtlingskrise wolle Juncker die Einrichtung eines permanenten, verpflichtenden Verteilungsschlüssels vorschlagen. Er soll zur Anwendung kommen, wenn einzelne Mitgliedsländer durch die hohe Zahl der Flüchtlinge überlastet sind. Wann die „Belastungsgrenze“ erreicht ist, soll die EU-Kommission zusammen mit Vertretern der Mitgliedstaaten im Rahmen eines sogenannten Komitologieverfahrens feststellen. Der Verteilungsschlüssel soll sich ebenfalls nach Wirtschaftskraft (40 Prozent), Bevölkerungszahl (40 Prozent), Arbeitslosenzahl (zehn Prozent) und bisherigen Leistungen bei der Aufnahme von Migranten (zehn Prozent) richten.
(dts Nachrichtenagentur)
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