Belgien: Hintergründe zum Ceta-Kompromiss – Wallonie erhält Ausstiegsrecht
Nach tagelangen Verhandlungen verständigte sich die belgische Zentralregierung mit den Ceta-kritischen Regionen am Donnerstag auf einen Kompromiss. Die EU und Kanada reagierten erfreut, aber vorsichtig.
„Es liegt eine wichtige Vereinbarung auf dem Tisch“, sagte Belgiens Ministerpräsident Charles Michel nach dem Durchbruch am Mittag. Der wallonische Regierungschef und Anführer der Ceta-Gegner in Belgien, Paul Magnette, sagte, seine Region sei „äußerst glücklich, dass unsere Forderungen gehört wurden“.
In Belgien müssen nun am Freitag noch mehrere Regionalparlamente zustimmen. Abstimmungen sind in der Wallonie, der Hauptstadtregion Brüssel und in der Vertretung der französischssprachigen Gemeinschaft geplant – das letzte Votum wird erst am Freitagabend erwartet.
Ausstiegsklausel für belgische Regionen
Der belgische Kompromiss besteht aus zwei Dokumenten: Die erste stammt vom „Königreich Belgien“ und enthält Präzisierungen bei der geplanten vorläufigen Anwendung von Ceta ab Januar, bis das Abkommen in den kommenden Jahren alle Parlamente der EU-Mitgliedstaaten passiert hat.
Das Dokument enthält unter anderem eine Ausstiegsklausel für die belgischen Regionen, die sich während dieser Phase zu jeder Zeit „endgültig und dauerhaft“ von Ceta verabschieden können.
Für die Landwirtschaft sollen die Regionen Schutzmechanismen für die Bauern aktivieren können. Dies gelte, „wenn sie durch massive Importe bedroht werden, wenn Preise in Gefahr geraten, und vieles andere mehr“, sagte der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Oliver Paasch, im Radiosender BRF.
Schiedsgerichte sollen durch Vollzeitrichter ersetzt werden und Standards unterliegen
In einem zweiten Dokument der EU-Kommission und des Rates der Mitgliedstaaten geht es um die umstrittenen Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten.
Ziel ist es nun, dass über kurz oder lang Vollzeitrichter diese Aufgabe übernehmen und genaue Standards und Verhaltensregeln für diese erlassen werden.
In diesem Text habe es bei der Sitzung der EU-Botschafter nun nochmals „einige Änderungen“ gegeben, hieß es aus einem Mitgliedstaat.
Die belgischen Regionen wollen auch den Europäischen Gerichtshof anrufen und klären lassen, ob Schiedsgerichte überhaupt mit EU-Recht zu vereinbaren sind. (AFP)
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