Bedrückende Stille am Muttertag – Berliner bittet: „Rettet meine Eltern“
China ist weit weg von Deutschland, könnte man meinen. Für manche Menschen bei uns ist es jedoch allgegenwärtig und auch sehr nah. Wie etwa für Lebin Ding aus Berlin. Elf Jahre lang konnte der Jurastudent seine Eltern nicht mehr persönlich treffen. Als er vor dem Muttertag seiner Mutter am Telefon gratulieren wollte, brach das Gespräch plötzlich ab.
Verhaftung und Hausdurchsuchung am 12. Mai
Kürzlich berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) über einen Fall von Verfolgung in China. „Nur etwa 30 Sekunden konnte der Berliner Lebin Ding, der seit über einem Jahrzehnt in Berlin lebt, anlässlich des bevorstehenden Muttertags mit seinen Eltern in China telefonieren. Danach brach der Telefonkontakt ab“, schildert die 1972 in Frankfurt am Main gegründete Menschenrechtsorganisation. Die letzten Worte, die Ding an diesem Tag von seiner Mutter hörte, waren: „Böse Menschen sind in unser Haus eingedrungen und sie haben mir Handschellen angelegt, meine Hände sind taub.“ Dann Stille.
Wie die Organisation weiter berichtet, konnte Ding aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass seine Mutter Ruimei Ma und sein Vater Yuande Ding am Vormittag des 12. Mai 2023 in ihrem Heimatdorf Yanjiazhuang (Stadt Rizhao/Provinz Shandong) von einem Dutzend Polizisten festgenommen worden waren. Einen Haftbefehl legten die Beamten nicht vor. Bei der folgenden Hausdurchsuchung wurden Bücher und Flugblätter von Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) gefunden, die über die brutale Verfolgung der Meditationsbewegung seit 1999 berichten. Die Polizisten nahmen alles mit und brachten die Eltern fort. Den Angaben nach sollen sie sich derzeit in einer Polizeidienststelle eines Nachbarbezirks ihres Wohnortes befinden.
Vor zehn Jahren: Erfolgreiche Rettung der Mutter
Das Falun-Dafa-Informationzentrum in Berlin ist Dokumentationsstelle für die Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden in China und zugleich die Pressestelle des Deutschen Falun Dafa Vereins e. V. und damit Anlaufstelle für Presse, Politik und Gesellschaft bei Fragen rund um die Meditationsbewegung und die Unterdrückung in China. Im Fall der Eltern von Ding versucht man nun zu helfen, indem Briefvorlagen zum Download angeboten werden, mit denen sich engagierte Bürger direkt an die zuständigen chinesischen Behörden wenden können, um internationalen Druck auf die Entscheidungsträger aufzubauen: „Schreiben Sie bitte einen Brief an die Parteisekretärin Frau Zhang Hui des Komitees der Kommunistischen Partei Chinas der Stadt Rizhao, Provinz Shandong (Briefvorlage auf Deutsch mit chinesischer Übersetzung), und/oder einen Brief an den chinesischen Botschafter Wu Ken in Deutschland (Briefvorlage auf Deutsch).“
Weiterhin könne man eine Kopie des Schreibens an die Politiker im eigenen Wahlkreis (EU-Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag) schicken, mit der Bitte, sich für die sofortige Freilassung der Eltern von Ding einzusetzen, heißt es im Wortlaut. Personen, die sich öfter in China aufhalten oder dort Angehörige haben, wird geraten, keinen vollständigen Namen oder die Postanschrift bei Briefen nach China anzugeben. Ebenso sollten keine Faxe vom eigenen Gerät aus nach China gesendet werden.
„Die IGFM ist sehr besorgt um Leib und Leben dieser beiden Falun-Gong-Praktizierenden“, heißt es in einer Erklärung der Menschenrechtsorganisation, die daran erinnert, dass seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas am 20. Juli 1999 „Hunderttausende Fälle von Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam dokumentiert“ worden seien. Den Angaben nach seien „über 5.000 Praktizierende durch Folter ums Leben gekommen“ und zahlreiche Indizien würden dafür sprechen, „dass ca. 60.000 Falun-Gong-Praktizierende wegen Ihrer Organe getötet wurden“.
Wie die IGFM weiter mitteilte, sei die Mutter von Ding, Frau Ma, bereits zum zweiten Mal unrechtmäßig verhaftet worden. Im Juni 2012 habe man sie „ohne ordentliches Gerichtsverfahren zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit im ehemaligen 1. Frauenarbeitslager der Provinz Shandong verurteilt“, so die IGFM.
Der Deutsche Falun Dafa Verein startete den Angaben nach auch damals eine umfangreiche Rettungsaktion – gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Man erstellte eine Petition an die deutsche Bundesregierung und verteilte Tausende bereits voradressierte Postkarten über den Fall, die man dann direkt an das Frauenarbeitslager schicken konnte. „Zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags sowie Landtagsabgeordnete forderten die sofortige und bedingungslose Freilassung von Frau Ma Ruimei“, erinnert die IGFM zurückblickend. Damals absolvierte der zu diesem Zeitpunkt 24-jährige Jurastudent Ding Lebin gerade ein Praktikum in Deutschland und bat: „Rettet meine Mutter“. Frau Ma wurde daraufhin im Juli 2013 vorzeitig entlassen.
US-Bericht: Folter, Lager und willkürliche Verhaftungen in China
„Vor 25 Jahren unterzeichnete Präsident Clinton das International Religious Freedom Act“, erklärte US-Außenminister Antony Blinken auf einer Pressekonferenz Mitte Mai im Weißen Haus. Das Statement fand im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung des 2022-Jahresberichts zur Internationalen Religionsfreiheit statt, den das Außenministerium dem US-Kongress vorgelegt hat.
Laut Blinken stellt der Bericht einen „faktenbasierten, umfassenden Überblick über den Stand der Religionsfreiheit in fast 200 Ländern und Territorien auf der ganzen Welt“ dar. Er sprach über „Folter, Schläge, rechtswidrige Überwachung und sogenannte Umerziehungslager“, die einige Regierungen gegen religiöse Minderheiten anwenden. Blinken versprach, dass die Vereinigten Staaten „diesen mutigen Verfechtern der Religionsfreiheit weiterhin zur Seite stehen und sie unterstützen“ werden.
Der US-Außenminister nannte einige Beispiele aus China und sprach von Umerziehungslagern für Uiguren, der Unterdrückung tibetischer Buddhisten und chinesischer Christen und von den verfolgten Falun-Gong-Praktizierenden – „von denen viele vor den Misshandlungen in der Volksrepublik China fliehen“. Auch US-Senator Marco Rubio (R-FL), Vizevorsitzender im Geheimdienstausschuss des US-Senats, erklärte in einer Stellungnahme am selben Tag zum Bericht von Blinken: „Die Kommunistische Partei Chinas (KPC) beherrscht die Kunst der religiösen Verfolgung, wie ihre Völkermorde an Uiguren und anderen ethnischen Gruppen zeigen.“
Wenige Tage vor dem allgemeinen Bericht zur Internationalen Religionsfreiheit veröffentlichte die US-Regierung den speziellen Jahresbericht über China. Darin wird erklärt: „Die Verfassung der Volksrepublik China (VRC), die sich auf die Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) beruft, besagt, dass die Bürger ‘Glaubensfreiheit‘ genießen, beschränkt aber den Schutz für die Religionsausübung auf ’normale religiöse Aktivitäten‘, ohne den Begriff ‚normal‘ zu definieren.“ Dem Bericht zufolge gebe es für die fünf offiziellen Religionen Buddhismus, Taoismus, Islam, Protestantismus und Katholizismus spezielle „staatlich sanktionierte ‚patriotische religiöse Vereinigungen’“, bei denen man sich registrieren lassen dürfe. „Die Vorschriften verlangen von den Geistlichen, der KPC und dem Sozialismus die Treue zu schwören“ und man solle sich von „illegalen religiösen Aktivitäten“ fernhalten und so weiter, heißt es. Darunter fallen beispielsweise auch die christlichen Hauskirchen, die nicht die Kommunistische Partei als ihr Höchstes anerkennen, sondern Gott, Jesus und Maria.
Was passiert, wenn man nach Ansicht der KP „illegal“ gläubig ist? Im Bericht heißt es beispielsweise dazu: „Nach Angaben von Minghui, einer Falun-Gong-nahen Publikation, verurteilten die Behörden Hunderte Falun-Gong-Praktizierende aus 28 Provinzen und Regionen wegen ihres Glaubens zu Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren und schikanierten und verhafteten Tausende andere.“ Weiter wird berichtet, dass nach Angaben des Falun-Dafa-Informationszentrums die Betroffenen aus allen Gesellschaftsschichten kamen, „darunter ehemalige Regierungsangestellte, Professoren, Firmenmanager, Lehrer, Ärzte, Ingenieure und Buchhalter“.
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